Digitales Serviceportal Paderborn

BIS: Suche und Detail

Anmeldung (weiterführende Schulen)

Beschreibung

Informationen zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen ab der Klasse 5 (Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen der Stadt Paderborn) finden Sie unter dem Punkt "Downloads".

Termine zur Anmeldung:

Die Anmeldungen an städtischen weiterführenden Schulen sind in der Zeit von Mittwoch, den 14.02.2024 bis einschließlich Dienstag, den 20.02.2024 zu folgenden Zeiten möglich:

Mittwoch, den 14.02.2024
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag, den 15.02.2024
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag, den 16.02.2024
durchgehend von 09.00 bis 14.00 Uhr
Montag, den 19.02.2024
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag, den 20.02.2024
09.00 bis 12.00 Uhr
15.00 bis 17.00 Uhr

Bitte informieren Sie sich telefonisch oder auf der Homepage der jeweiligen Schule, ob für die Anmeldung ein Termin erforderlich ist.

Unter dem Punkt "Verwandte Dienstleistungen" erhalten Sie außderdem Informationen zur Anmeldung für die gymnasiale Oberstufe.

Unterlagen

vorzulegende Dokumente:

  • das  aktuelle Halbjahreszeugnis (original) der Grundschule mit Schulformempfehlung
  • die Kopie desselben Zeugnisses mit Stempel der Grundschule (Die Kopie bekommt Ihr Kind zusammen mit dem Originalzeugnis von der Grundschule ausgehändigt und wird bei der Anmeldung von der weiterführenden Schule einbehalten.)
  • das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes
  • einen Immunitätsnachweis gegen Masern (Impfpass, ärztliche Bestätigung oder eine Bescheinigung der abgebenden Schule, dass ein Nachweis bereits vorgelegt wurde)

Hinweise und Besonderheiten

Aufnahmeentscheidungen:
Die Aufnahme in eine städtische Schule ist nicht von der Reihenfolge der Anmeldungen innerhalb des genannten Anmeldezeitraums abhängig. Allerdings ist es möglich, dass sich an einzelnen Schulen mehr Schülerinnen und Schüler anmelden, als aufgenommen werden können. Verbindliche Aufnahmeentscheidungen können daher ggf. erst nach Beratung der Anmeldezahlen im Schulausschuss erfolgen. Die aufnehmende Schule wird Ihnen nach endgültigem Abschluss des Anmeldeverfahrens eine Bestätigung über die Aufnahme Ihres Kindes zusenden.

Die Anmeldungen sind an den folgenden städtischen Schulen möglich:
Hauptschulen:

Mastbruchschule, Schatenweg 130, Tel.: 05254/2827, Ganztagsschule

Realschulen:
In der Südstadt, Tel.: 2881578
Lise-Meitner, Lise-Meitner-Str. 1, Tel.: 21980
Schloß Neuhaus, Residenzstr. 2, Tel.: 8811083

Gymnasien:
Goerdeler, Goerdelerstr. 35, Tel.: 8814350
Pelizaeus, Gierswall 2, Tel.: 8813915
Reismann, Reismannweg 2, Tel.: 8813961, Ganztagsschule
Schloß Neuhaus, Im Schlosspark 13, Tel.: 05254/992200
Theodorianum, Kamp 4, Tel.: 8814410

Sprachenfolge beim Theodorianum: Latein als verpflichtende Fremdsprache ab Klasse 5, daher je drei Wochenstunden Englisch und Latein.

Gesamtschulen:
Gesamtschule Paderborn-Elsen, Am Schlengerbusch 27, Tel.: 05254/97873500, Ganztagsschule
Friedrich-von-Spee-Gesamtschule, Weißdornweg 6, Tel.: 16690, Ganztagsschule
Heinz-Nixdorf-Gesamtschule (ehem. Gesamtschule am Niesenteich), An den Lothewiesen 6 – 8, Tel.: 1549250, Ganztagsschule

Das Reismann-Gymnasium und die Lise-Meitner-Realschule bieten Sportklassen an. Interessierte Eltern erfragen die Termine für den erforderlichen Leistungstest bitte bei der jeweiligen Schule.

Die Realschule Schloß Neuhaus und die Gymnasien Schloß Neuhaus  und Pelizaeus bieten eine bilinguale Klasse mit verstärktem Englischunterricht an.

Informationen zur Schülerbeförderung

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW im Einzelfall erfüllt sind, erhält die/der Schülerin/Schüler auf Antrag aktuell ein DeutschlandTicket. Dies wird durch den Schulträger zur Verfügung gestellt.

Wer bekommt ein DeutschlandTicket?
Anspruch auf ein DeutschlandTicket haben Schülerinnen und Schüler, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung in der Sekundarstufe I (Jg. 5-10) mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II (Oberstufe am Gymnasium und Gesamtschule) mehr als 5,0 km beträgt.

Was ist der Schulweg?
Schulweg im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Schülers/der Schülerin und der nächstgelegenen Schule. Der Schulweg beginnt an der Haustür und endet am nächstgelegenen Eingang des Schulgrundstücks.


Was ist die nächstgelegene Schule?
Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) und des gewählten Schultyps (Sportklassen des Reismann Gymnasiums und der Lise-Meitner-Realschule sowie die bilingualen Klassen der Realschule Schloß Neuhaus, der Gymnasien Schloß Neuhaus und Pelizaeus sowie der Gesamtschule Friedrich-Spee), die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegen stehen. Schulen mit einem Angebot besonderer Unterrichtsveranstaltungen, das unterschiedliche Angebot der ersten Fremdsprache sowie unterschiedliche Kursangebote in der gymnasialen Oberstufe begründen keinen eigenen Schultyp.

Weitere Informationen zur Schülerfahrkostenverordnung erhalten Sie beim Schulverwaltungsamt der Stadt Paderborn (siehe im Bereich "Verwandte Dienstleistungen").

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen