Digitales Serviceportal Paderborn

BIS: Suche und Detail

Einbürgerung

Beschreibung

Aktuell: Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit

Anlässlich der sehr hohen Belastungssituation ist die telefonische Erreichbarkeit der Staatsangehörigkeitsstelle aktuell beschränkt. Die Zuständigkeit der Ansprechpartner inkl. persönlicher Erreichbarkeitszeiten finden Sie durch Klicken auf die einzelnen „Kontaktpersonen“.

Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Unterlagen

Für die Beantragung einer Einbürgerung ist ein Beratungsgespräch bei der Staatsangehörigkeitsstelle erforderlich. Die notwendigen Unterlagen richten sich nach den individuellen Verhältnissen und werden in dem persönlichen Gespräch im Einzelnen benannt. Dabei erhalten Sie auch den formellen Antrag.

Zur Planung Ihres Beratungsgespräches bitten wir um eine Kontaktaufnahme über Einbuergerung@paderborn.de

Kosten

a) Deutsche/r durch Geburt Gebührenfrei.

b) Deutsche/r durch Einbürgerung Gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt im Regelfall 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.

Zahlungsweisen

  • Kartenzahlung

Hinweise und Besonderheiten

Generell gilt, dass ohne Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit eine Einbürgerung nicht möglich ist.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland 
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
  • Aufenthaltstitel, der zu einer Einbürgerung berechtigt 
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII 
  • keine strafrechtlichen Verurteilungen 
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse 
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland 
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern

  • Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden
  • für die miteinzubürgernden Ehegatten ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 2-jähriger Bestand der Ehe ausreichend
  • bei Kindern kann eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen

Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher:

  • 3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • 2-jähriger Bestand der Ehe mit einer/einem Deutschen
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
  • Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen oder Vermögen der Eheleute
  • Sicherung der Altersvorsorge (Nachweis von Beitragszahlungen in die Deutschen Rentenversicherung)
  • keine strafrechtlichen Verurteilungen
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Näheres können Sie im Beratungsgespräch erfahren.

Sprung zur Icon Legende. Terminvereinbarung Einwohneramt

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
  • - Kostenpflichtig
Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen