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Reisegewerbekarte

Beschreibung

Eine Reisegewerbekarte bedarf derjenige, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

1. Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Rechtsgrundlagen

§ 55 Gewerbeordnung (GewO)

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen im Amt für öffentliche Ordnung - Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder online beim Bundesamt für Justiz
  • ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen im Amt für öffentliche Ordnung - Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder online beim Bundesamt für Justiz
  • eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • ggf. eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Unterrichtungsnachweis)
  • 2 Lichtbilder neueren Datums

Kosten

An Verwaltungsgebühren fallen i. d. R. 210 EUR an.

Zahlungsweise

Die Zahlung kann erfolgen:

  • per EC-Karte bei Antragsstellung oder
  • bei schriftlicher Beantragung nach erhalt des Gebührenbescheids

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen