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Parkausweis für Handwerker (PKW) im Stadtgebiet Paderborn

Beschreibung

Für die Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten im Paderborner Stadtgebiet können Sie beim Ordnungsamt eine pauschale Park-Ausnahmegenehmigungen für firmeneigene PKW oder PKW von Mitarbeitern zum Parken bei Reparatur- und Montagearbeiten o.ä. beantragen.

Diese Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken

- auf Bewohnerparkplätzen
- auf öffentlichen Parkplätzen im Bereich von Parkscheinautomaten
- auf Kurzzeitparkplätzen mit Parkscheibe über die Höchstparkdauer hinaus

Der Handwerkerparkausweis kann für 1 oder 2 Jahre genehmigt werden.

Rechtsgrundlagen

Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

 

Unterlagen

Die Beantragung ist persönlich oder online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter „Onlinedienstleistung“.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- Kopie der Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein/Handwerkskarte)
- Fahrzeugschein

Kosten

Es werden folgende Gebühren erhoben:

- für die Geltungsdauer von 1 Jahr pro Fahrzeug: 100,00 EUR
- für die Geltungsdauer von 2 Jahren pro Fahrzeug: 165,00 EUR

(Stand 01.01.2016)

Zahlungsweise

Die Zahlung kann erfolgen:

- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn (nach Erhalt der Genehmigung):
Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00

Hinweise und Besonderheiten

Der Ausweis muss im Original mitgeführt werden und beim Parken des Fahrzeugs so hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden, das er von außen gut sichtbar ist.

Zusätzlich muss am Fahrzeug eine feste Firmenaufschrift angebracht sein. Alternativ ist im Fahrzeug ein mindestens DIN A4 großes Schild mit dem Firmenlogo neben der Ausnahmegenehmigung auszulegen.


Bei einem Fahrzeugwechsel haben Sie die Möglichkeit Ihre Parkgenehmigung umschreiben zu lassen. Die 1. Umschreibung ist kostenlos. Für jede weitere Umschreibung entsteht eine Gebühr von 10,00 EUR.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen