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Sondernutzung (Arbeits- oder Bauvorhaben)

Beschreibung

Es gibt verschiedene Arten von Sondernutzungen. Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt beispielsweise eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, für die Sie eine Erlaubnis benötigen.

Weitere Beispiele für bauliche Sondernutzungen sind:

Bauliche Sondernutzungen 
Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
Bauwagen oder Bürocontainer
Bauzaun
Materiallager
Gerüste
Mulden und Container
Hebebühnen
Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger (bsp. für Fensterreinigung)

Bitte geben Sie nur die Flächen an, die Sie tatsächlich nutzen möchten.

Die Erlaubnis für diese Sondernutzung können Sie online unter der Rubrik "Onlinedienstleistungen" beantragen.

Nehmen Sie auch gerne über unsere allgemeine E-Mail Adresse Kontakt zu uns auf:
sondernutzung-66@paderborn.de

Rechtsgrundlagen

- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Paderborn vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Paderborn vom 03.06.1992 in der jeweils gültigen Fassung
- § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.09.1995 in der jeweils gültigen Fassung (StrWG NRW)

Unterlagen

Bitte teilen Sie uns den genauen Aufstellungsort, den Zeitraum sowie die Größe der in Anspruch genommenen Fläche mit. Vorteilhaft ist das Beifügen eines Lageplanes, in dem der genaue Ort der Sondernutzung eingezeichnet ist. Eine Änderung einer wie beantragt genehmigten Sondernutzungserlaubnis ist im Nachhinein nicht möglich.

Bei der Beantragung von Sondernutzungen ist der Nachweis der Schulung für die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) erforderlich.

Ohne Nachweis vom Verantwortlichen und Stellvertreter kann eine Genehmigung nicht erteilt werden!

Kosten

Die Gebühren werden nach Größe der in Anspruch genommenen Fläche und der Dauer der Nutzung berechnet. Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von gewerblichen Sondernutzungen beträgt 65,00 EUR, für nichtgewerbliche Sondernutzungen 32,50 EUR.

Zu den Gebühren für die Sondernutzung kommt laut Verwaltungsgebührensatzung eine Verwaltungsgebühr von mindestens 11,25 bzw. 22,50 EUR hinzu.

Sie erhalten zusammen mit der Sondernutzungserlaubnis einen Gebührenbescheid, in dem die zu zahlende Gebühr festgesetzt wird.