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Essensgeld für offene Ganztagsschulen

Beschreibung

Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Kinder der OGS verpflichtend.
Die Beiträge für das Essensgeld werden monatlich (auch in den Ferien) sozial gestaffelt erhoben.

Kosten

Die Beiträge für das Essensgeld werden wie folgt festgesetzt:

Einkommensstufen          

Beitrag       

jährlich/monatlich         

bis 25.000,00 EUR jährlich

594,00 EUR/49,50 EUR

bis 40.000,00 EUR jährlich

633,60 EUR/52,80 EUR

bis 50.000,00 EUR jährlich

748,80 EUR/62,40 EUR

bis 60.000,00 EUR jährlich

806,40 EUR/67,20 EUR

bis 75.000,00 EUR jährlich

936,00 EUR/78,00 EUR

über 75.000,00 EUR jährlich

998,40 EUR/83,20EUR

 

Die Beiträge sind monatlich zum 15. des Monats zahlbar (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).

Zuständige Einrichtung

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