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Ummeldung einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung)

Beschreibung

Bei einem Umzug innerhalb von Paderborn sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich nach Einzugsdatum umzumelden. Die Ummeldung ist gesetzlich einer Anmeldung gleichzusetzen.

Auch bei einem Umzug der Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht. Über die Ummeldung der Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Ummeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.

Rechtsgrundlagen

§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

Unterlagen

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (ID-Karte oder Reisepass, Personalausweis zudem zur Anschriftenänderung)
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (wenn vorhanden)
  • Bei ausländischen Personen: Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt

Zusätzliche Unterlagen bei Ummeldung durch eine Vertrauensperson:

  • Vollmacht
  • unterschriebenes Anmeldeformular und Personalausweis der anzumeldenden Person
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

 Die Formulare finden Sie unter dem Punkt „Downloads“.

Kosten

Die Ummeldung ist gebührenfrei.

Hinweise und Besonderheiten

Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, insbesondere folgende Institutionen informieren (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Ihren Arbeitgeber
  • ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.,
  • Ihre Krankenkasse
  • Ihr Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser),
  • als Kfz-Halter das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7, Paderborn
  • Ihre Versicherungen
  • Ihre Telefongesellschaft
  • Ihr Geldinstitut (Bank oder Sparkasse)
  • das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
  • das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist

Wichtig: Beschriften Sie bitte Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!

Weitere Details finden Sie unter dem Punkt "Downloads".

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen