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Sondernutzung (Bauvorhaben)
Beschreibung
Es gibt verschiedene Arten von Sondernutzungen. Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt beispielsweise eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Weitere Beispiele für bauliche Sondernutzungen sind:
Bauliche Sondernutzungen |
Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten) |
Bauwagen oder Bürocontainer |
Bauzaun |
Materiallager |
Gerüste |
Mulden und Container |
Hebebühnen |
Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger |
Die Erlaubnis für diese Sondernutzung können Sie online unter der Rubrik "Onlinedienstleistungen" beantragen.
Rechtsgrundlagen
§18 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG)
Unterlagen
Bitte teilen Sie uns den genauen Aufstellungsort, den Zeitraum sowie die Größe der in Anspruch genommenen Fläche mit. Vorteilhaft ist das Beifügen eines Lageplanes, in dem der genaue Ort der Sondernutzung eingezeichnet ist.
Kosten
Die Gebühren werden nach Größe der in Anspruch genommenen Fläche und der Dauer der Nutzung zzgl. Verwaltungsgebühr berechnet. Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von gewerblichen Sondernutzungen beträgt 45,00 EUR, für nichtgewerblichen Sondernutzungen 22,50 EUR.
Sie erhalten zusammen mit der Sondernutzungserlaubnis einen Gebührenbescheid, in dem die zu zahlende Gebühr festgesetzt wird.
Um diese Onlinedienstleistung nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Anmeldung ServicekontoOnlinedienstleistung
Um diese Onlinedienstleistung nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Straßen- und Brückenbauamt - Unterhaltung von Straßen, Brücken und Plätzen
Stadtverwaltung Paderborn
Am Hoppenhof 33
33104 Paderborn