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Meldung der Zählerstände (Schmutzwassergebühr)

Beschreibung

Gebührenzahler, die einen Antrag auf Minderung der Abwassergebühr, zum Beispiel für Wassermengen, die zur Gartenbewässerung oder Teichbefüllung verwendet werden, gestellt haben, müssen zur Minderung der Gebühren die Zählerstände übermitteln.

Erfolgt keine Übermittlung der Zählerstände, kann die Minderung nicht berücksichtigt werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich vorher bei Ihrem Serviceportal "mein Digiport" anzumelden, da Sie nur dann eine Kopie Ihrer Mitteilung in Ihrem Postkorb abrufen können.

Rechtsgrundlagen

Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz (in der jeweils gültigen Fassung) zur Abwassersatzung der Stadt Paderborn vom 03.04.2017 in der gültigen Fassung.

Hinweise und Besonderheiten

Jeweils zum Jahresende erfolgt die schriftliche Aufforderung, die aktuellen Zählerstände schriftlich mitzuteilen. Eine Erinnerung erfolgt nicht. Erfolgt keine Mitteilung, so kann keine Minderung angerechnet werden.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung