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Grundbesitzabgaben (Grundsteuer)

Beschreibung

Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.

Die Stadt Paderborn erhebt
- Grundsteuer A und
- Grundsteuer B
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.

Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide des Amtes für Finanzen, Abteilung Steuern.

Berechnung
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer

 

 

Grundsteuer B

Grundsteuer A

Hebesatz 2023

   479 v. H

   247 v. H

Hebesatz 2024

   501 v. H

   259 v. H


Eine Übersicht über die Entwicklung der Grundbesitzabgaben in den letzten Jahren finden Sie unter "Downloads".

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die unter "Zuständigen Kontaktpersonen".

Alternativ können Sie ebenfalls unser Kontaktformular "Amt für Finanzen, Abteilung Steuern" nutzen (siehe unter "Onlinedienstleistung").

Rechtsgrundlagen

Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit der Hebesatzsatzung bzw. § 5 der Haushaltssatzung erhoben.

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Schricke
    • Tel: +49 5251 88-11986
    • E-Mail: m.schricke@paderborn.de
  • Herr Fels
    • Tel: +49 5251 88-11985
    • E-Mail: a.fels@paderborn.de
  • Frau Kohaupt
    • Tel: +49 5251 88-12046
    • E-Mail: s.kohaupt@paderborn.de
  • Frau Schäfers
    • Tel: +49 5251 88-11984
    • E-Mail: d.schaefers@paderborn.de