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Wohnberechtigungsschein (Wohnungsgröße)

Beschreibung

Die Wohnungsgröße richtet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder.

In der Regel ist von folgender Wohnungsgröße auszugehen:
- für einen Alleinstehenden: 50 m² Wohnfläche;
- für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder um 15 m².

Eine Überschreitung der Wohnungsgröße ist bis maximal 5 m² erlaubt.

Junge Eheleute ohne Kind/er erhalten einen Wohnberechtigungsschein über 3 Wohnräume oder 80 m² Wohnfläche.

Alleinerziehenden mit Kind/ern ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr ist ein zusätzlicher Wohnraum oder eine Wohnfläche von 15 m² zuzubilligen.

Ebenfalls ist schwerbehinderten Rollstuhlfahrern oder blinden Personen ein zusätzlicher Wohnraum oder eine Wohnfläche von 15 m² zuzubilligen.

Darüber hinaus ist ein zusätzlicher Wohnraum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 m² wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse zuzubilligen (Einzelfallprüfung).

Weitere Informationen zur Einkommensermittlung, Wohnungsvermittlung und Beantragung des Wohnberechtigungsscheins finden Sie unter "Verwandte Dienstleistungen".

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Aplas
    • Tel: +49 5251 88-111486
    • E-Mail: da.aplas@paderborn.de
  • Frau Rose
    • Tel: +49 5251 88-11327
    • E-Mail: d.rose@paderborn.de