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Verpflichtungserklärung

Beschreibung

Wenn Sie Verwandte oder Bekannte aus dem visumspflichtigen Ausland zu sich zu Besuch einladen möchten und Ihren Hauptwohnsitz in Paderborn haben, können Sie bei uns eine Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, für alle evtl. anfallenden Kosten Ihrer Besucher während des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland aufzukommen.

Sie übernehmen damit eine große finanzielle Verantwortung, denn die Verpflichtungserklärung gilt bis zur Beendigung des Aufenthalts der in ihr genannten ausländischen Personen. Sie gilt auch für den Zeitraum eines illegalen Aufenthalts.
Es entspricht dem Sinn einer Verpflichtungserklärung, dass die Kosten für die Dauer des Aufenthalts und die Kosten der Ausreise abgedeckt werden sollen. Ein Widerruf der Verpflichtungserklärung ist nicht möglich.

 

Rechtsgrundlagen

§ 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Unterlagen

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Fragebogen zur Verpflichtungserklärung (siehe "Downloads")
  • eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes (bei Ausländern ggf. mit Aufenthaltstitel)
  • eine Kopie des Ausweises der eingeladenen Person(en)
  • Gehaltsnachweise
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate + Dezemberabrechnung des Vorjahres (Jahreseinkommen) oder
    • Selbstständige: Steuerberater muss das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate mittels Vordruck (siehe "Downloads") nachweisen.

Detaillierte Informationen finden Sie unter der Rubrik  „Downloads“ in der Datei „Informationsblatt zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung".

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen erfolgen ausschließlich per E-Mail. Senden Sie dazu alle oben genannten Unterlagen an VE@paderborn.de

Kosten

Die Gebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 EUR.

Zahlungsweisen

  • Bar
  • Kartenzahlung

Bearbeitungsdauer

Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Bearbeitungsdauer bis zum Termin beträgt 4-6 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.

Hinweise und Besonderheiten

Wenn Sie erst seit kurzer Zeit bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sind, muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, dass Sie nach Beendigung der Probezeit in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden.