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Einbürgerung

Beschreibung

Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Wichtige Information:

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Die Änderungen treten am 27.06.2024 in Kraft.

Der Einbürgerungsbehörde sind derzeit keine Details zur Umsetzung des Gesetzes bekannt, auch Antragsvordrucke, die der neuen Rechtslage angepasst sind, stehen noch nicht zur Verfügung. 

Im Rahmen der Beratungstätigkeit können daher keine Auskünfte zu den Details der zukünftig möglicherweise geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben werden. Von Anfragen, die sich auf die angekündigte Gesetzesänderung beziehen, bitten wir daher abzusehen. 

Zusätzlicher Hinweis:

Anlässlich der sehr hohen Belastungssituation ist die telefonische Erreichbarkeit der Staatsangehörigkeitsstelle aktuell beschränkt. Außerdem können momentan keine persönlichen Beratungstermine oder Termine zur persönlichen Antragsabgabe vereinbart werden.

Wenn Sie Ihren Antrag trotzdem abgeben möchten, können Sie ihn zusammen mit sämtlichen Unterlagen per Post unter der Anschrift Stadt Paderborn - Staatsangehörigkeitsstelle -, 33095 Paderborn einreichen.

Die Zuständigkeiten der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner inkl. persönlicher Erreichbarkeitszeiten finden Sie durch Klicken auf die einzelnen „Kontaktpersonen“.

Unterlagen

Für die Beantragung einer Einbürgerung ist ein Beratungsgespräch bei der Staatsangehörigkeitsstelle erforderlich. Die notwendigen Unterlagen richten sich nach den individuellen Verhältnissen und werden in einem Gespräch im Einzelnen benannt. Dabei erhalten Sie auch den formellen Antrag.

Zur Planung Ihres telefonischen Beratungsgespräches bitten wir um eine Kontaktaufnahme über Einbuergerung@paderborn.de

Kosten

a) Deutsche/r durch Geburt Gebührenfrei.

b) Deutsche/r durch Einbürgerung Gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt im Regelfall 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.

Zahlungsweisen

  • Kartenzahlung

Hinweise und Besonderheiten

Generell gilt, dass ohne Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit eine Einbürgerung nicht möglich ist.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland 
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
  • Aufenthaltstitel, der zu einer Einbürgerung berechtigt 
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII 
  • keine strafrechtlichen Verurteilungen 
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse 
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland 
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern

  • Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden
  • für die miteinzubürgernden Ehegatten ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 2-jähriger Bestand der Ehe ausreichend
  • bei Kindern kann eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen

Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher:

  • 3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • 2-jähriger Bestand der Ehe mit einer/einem Deutschen
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
  • Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen oder Vermögen der Eheleute
  • Sicherung der Altersvorsorge (Nachweis von Beitragszahlungen in die Deutschen Rentenversicherung)
  • keine strafrechtlichen Verurteilungen
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Näheres können Sie im telefonischen Beratungsgespräch erfahren.

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen