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Gewerbezentralregister (Auskunft an private Personen)

Beschreibung

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit Wohnsitz (auch mit Nebenwohnsitz) in Paderborn gemeldet ist. Für Minderjährige (14. bis 17. Lebensjahr) ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt. Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.Es gibt 2 Arten von Auskünften:

  • Belegart 1 = für private Zwecke
  • Belegart 9 = zur Vorlage bei einer Behörde

Bei der Belegart 9 sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen bei der Beantragung angeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

Rechtsgrundlagen

§ 150 Abs. 1 Gewerbeordnung (GEWO)

Unterlagen

1. Bei persönlicher Antragsstellung: 
   - der Personalausweis oder Reisepass

2. Anträge können auch schriftlich gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Sie können Ihren schriftlichen Antrag postalisch an die Stadt Paderborn, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, 33095 Paderborn oder per Fax an die Nr.: 05251/88-2771 senden. Das Antragsformular können sie gern per E-Mail bei Ihren Ansprechpartnern unter der Rubrik "Kontakt" anfordern..

3. Es können auch Dritte mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten das Antragsschreiben oder eine Vollmacht zur Antragstellung hier vorzulegen.

Eine schriftliche Antragstellung ist nicht per E-Mail möglich, allerdings können Sie den Anzug aus dem Gewerbezentralregister auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Den Link zur Online-Beantragung finden Sie unter "Weitere Informationen".

Fristen

Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt, Dauer ca. 1-2 Wochen.

Kosten

Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.

Zahlungsweise

 

Die Zahlung kann erfolgen:
- per EC-Karte
- bei schriftlicher Beantragung nach Erhalt des Gebührenbescheids

Hinweise und Besonderheiten

Die Beantragung eines Führungszeugnisses beim Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten, ist nur bei zeitgleicher Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft möglich.

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Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Hardes
    • Tel: +49 5251 88-12796
    • E-Mail: p.hardes@paderborn.de
  • Frau Matthes
    • Tel: +49 5251 88-11417
    • E-Mail: el.matthes@paderborn.de