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Gewerbezentralregister (Auskunft an private Personen, Online-Beantragung)

Beschreibung

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit Wohnsitz (auch mit Nebenwohnsitz) in Paderborn gemeldet ist. Für Minderjährige (14. bis 17. Lebensjahr) ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt. Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.

Es gibt 2 Arten von Auskünften:

  • Belegart 1 = für private Zwecke
  • Belegart 9 = zur Vorlage bei einer Behörde

Bei der Belegart 9 sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen bei der Beantragung angeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

Neben der persönlichen beim Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten, können Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Personen auch Online über die Internetseite des Bundesamts für Justiz in Bonn beantragen.

Eine Antragstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich. Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Nachweise sind hochzuladen.

Den Link zur Internetseite des Bundesamts für Justiz in Bonn finden Sie unter "Weiterführende Informationen".

Haben Sie Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz unter folgender Telefonnummer:

Telefon: 0228 99 410-5550
E-Mail: registerauskunft-online@bfj.bund.de

Die oben angegebene Telefonnummer können Sie immer montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und freitags in der Zeit von 8 bis 14:30 Uhr erreichen.

Unterlagen

Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie

  • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
  • eine AusweisApp ab der Version 1.13. (Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar)
  • die AusweisApp kann direkt auf der Internetseite vom Bundesamt für Justiz (s. unter "Weiterführende Informationen") heruntergeladen werden
  • ggf. wird noch ein digitales Erfassungsgerät (z. B. Scanner oder Digitalkamera) benötigt, um Nachweise (z. B. Betreuungsnachweis) hochzuladen

Kosten

Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.

Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung
In Ausnahmefällen kann auf die Erhebung der Gebühren für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister verzichtet werden. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt zur Gebührenbefreiung. Das Merkblatt wird Ihnen im Rahmen der Online-Antragstellung angezeigt.

Zahlungsweise

Die Gebühr ist bei der Online-Beantragung zu zahlen.

Im Rahmen des Bezahlvorgangs werden Sie auf eine sichere Bezahlseite geführt.
Hier haben Sie die Möglichkeit

  • per Kreditkarte (Visa/MasterCard) oder
  • per giropay-Verfahren (Ob Ihre Bank das giropay-Verfahren unterstützt, können Sie direkt bei Ihrer Bank erfragen.)
    zu zahlen.

Andere Zahlungsarten sind nicht möglich.

Nach erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs erhalten Sie eine Bestätigung. Erst nach Zahlungseingang erfolgt eine Bearbeitung Ihres Antrags.

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Hardes
    • Tel: +49 5251 88-12796
    • E-Mail: p.hardes@paderborn.de
  • Frau Matthes
    • Tel: +49 5251 88-11417
    • E-Mail: el.matthes@paderborn.de