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Ausnahmegenehmigung zum Umzug

Beschreibung

Wenn für einen Umzug ein Halteverbotsbereich in Anspruch genommen oder eingerichtet werden soll,
bedarf es einer Ausnahmegenehmigung (z. B. bei Umzügen in der Fußgängerzone) bzw. einer Verkehrsanordnung (Genehmigung zum Aufstellen einer Haltverbotbeschilderung).

Hinweise für das Aufstellen von Schildern:

  • die Beschilderung ist 3 volle Tage (á 24 Stunden) im Vorfeld aufzustellen
  • die Ausnahmegenehmigung muss im Original vorgehalten werden
  • die Beschilderung wird nicht von Seiten der Stadt Paderborn aufgestellt und hat in eigenständiger Organisation zu erfolgen (z. B. Anmietung)
  • Die Haltverbotbeschilderung muss in Form, Farbe und Größe den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen.
  • Die Entfernung von Schildunterkante bis zum Boden muss mindestens 2 Meter, bei Radwegen 2,20 Meter betragen.

Rechtsgrundlagen

Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Ziff. 11 StVO

Unterlagen

Die Beantragung ist persönlich oder online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten (siehe unter „Onlinedienstleistung“).

Kosten

Je nach Art und Aufwand wird eine Gebühr zwischen 22,50 EUR und 75,00 EUR pro Genehmigung erhoben.

Zahlungsweise

Die Zahlung kann erfolgen:
- nach Erhalt der Genehmigung, durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:
Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass eine Ausnahmegenehmigung immer nur dann erteilt werden kann, wenn die örtliche Verkehrslage dies zulässt.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht nicht.
Für die Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags wird eine Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen benötigt.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Jakobi
    • Tel: +49 5251 88-111172
    • E-Mail: m.jakobi@paderborn.de

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