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Denkmalpflege

Beschreibung

Die untere Denkmalbehörde der Stadt Paderborn berät Denkmaleigentümer und interessierte Bürger bei allen Fragen zu Denkmalschutz, Denkmalpflege und Denkmalrecht. Grundlage ist das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen.

Wir beraten Sie zu Fragen des Denkmalschutzes, erteilen denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse, geben Fachstellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren ab und erteilen für Baudenkmäler und besonders erhaltenswürdige Bausubstanz Ausnahmen von den Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen