Fischereischein
Beschreibung
Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden.
Wir unterscheiden Fischereischeine für 1 Jahr, 5 Jahre oder für Jugendliche.
Zudem können Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, Jahres- und Fünfjahresfischereischeine auch als Sonderfischereischeine erhalten mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben.
Nach der Erstausstellung können Fischereischeine auf der Rückseite mehrmals verlängert werden.
Rechtsgrundlagen
§ 31 ff Landesfischereigesetz NRW
Unterlagen
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines ist persönlich zu stellen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ID-Karte oder Reisepass)
- Prüfungszeugnis des Kreises Paderborn oder alter Fischereischein (bei Verlängerung)
- Passbild in ausgedruckter Form (nur bei Erstausstellung)
Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten. - digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios, oder über den Fotoautomaten im Einwohneramt, Bahnhofstr. 50 übermittelt werden
Biometrische Passbilder:
Im Einwohneramt an der Bahnhofstraße 50 können am Selbstbedienungsautomaten digitale Passfotos mit Fingerabdruck und digitaler Unterschrift zur Beantragung von Ausweisdokumenten gemacht werden. Hierbei wird kein Ausdruck erstellt. Die Kosten belaufen sich auf 7,- EUR. Das Foto wird für 7 Tage gespeichert.
Zusätzlich beim Jugendfischereischein
- Reisepass für Kinder (wenn vorhanden) oder Geburtsurkunde
- WICHTIG: Die Vorsprache eines Sorgeberechtigten ist erforderlich.
Kosten
- 1 Jahresfischereischein (auch als Sonderfischereischein): 16,00 EUR
- 5 Jahresfischereischein (auch als Sonderfischereischein): 48,00 EUR
- Jugendfischereischein: 8,00 EUR
- Ersatzfischereischein bei Verlust des Originals: 5,00 EUR
Zahlungsweisen
Die Gebühren sind bei der Beantragung in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt
- Einwohneramt Paderborn
- Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Beratungsteam des Bürgerservice Schloß Neuhaus
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
- Beratungsteam des Einwohneramtes Bahnhofstraße
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
- Beratungsteam des Bürgerservice Elsen
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de