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Kastration von Freigängerkatzen

Beschreibung

Problematik

Obwohl im Kreis Paderborn bereits jedes Jahr mehr als 1000 herrenlose, teilweise verwilderte Katzen allein durch die „Aktion Kitty" und die lokalen Tierschutzvereine kastriert werden, steigt die Anzahl der Katzen immer weiter an. Durch immer mehr Katzen werden vermehrt Krankheiten unter den Katzen verbreitet, Singvögel bejagt und die Allgemeinheit belästigt. Außerdem werden die Tierheime durch als Fundtiere und halbverwilderter Jungtiere abgegebene herrenlose Katzen, oft auch ganze Würfe, besetzt, so dass von zuhause weggelaufene Katzen nicht mehr aufgenommen und an den Besitzer zurückgegeben werden können.

Jede vermehrungsfähige Katze, die frei draußen laufen darf, wird sich früher oder später vermehren und kann 2 mal im Jahr jeweils 4 bis 6 Nachkommen zeugen. Diese Nachkommen können selbst ab dem Alter von 6 Monaten wieder neue Katzen zeugen.

Kastration
Deswegen müssen männliche und weibliche Freigängerkatzen ab dem 5. Lebensmonat kastriert werden, um eine Vermehrung zu verhindern. Gleichzeitig bleibt Ihre Katze hierdurch gesünder, weil die Gefahr der Ansteckung mit Katzenkrankheiten ohne Geschlechtsverkehr und Revierkämpfe deutlich geringer ist.

Das regelmäßige Füttern von unkastrierten Katzen unterstützt die unkontrollierte Vermehrung und ist genauso verantwortungslos und wenig tierschutzgerecht. Deshalb muss auch derjenige, der regelmäßig Katzen füttert, für die Kastration der gefütterten Katzen sorgen (ggf. durch Mithilfe der Tierschutzvereine, Ansprechparter der Vereine finden Sie unter der Rubrik "Hinweise").

Kennzeichnung
Nur durch die Kennzeichnung kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und geprüft werden.
Außerdem ist die Kennzeichnung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und zurückgeben zu können.

Ablauf
Jeder Tierarzt, der eine Kleinpraxis betreibt, kastriert Katzen. Dies erfolgt üblicherweise nach vorheriger Terminabsprache. Über Durchführung und Folgen der Kastration und Kennzeichnung und die Kosten berät Sie ebenfalls Ihr Tierarzt.

Kosten

Über die Höhe der Kosten informieren Sie sich bitte bei Ihrem Tierarzt.

In finanziellen Notlagen, wenn jemand beispielsweise mehrere Katzen kastrieren lassen muss, gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Die Gebührenordnung für Tierärzte enthält Mindestsätze, die erforderlich sind, um eine qualitativ hochwertige Versorgung der Tiere und den ordnungsgemäßen Betrieb einer Tierarztpraxis zu ermöglichen. Im begründeten Einzelfall aber darf der Tierarzt den Mindestsatz, also den einfachen Gebührensatz, auch unterschreiten. Dies muss vorher schriftlich mit dem Tierarzt vereinbart werden.

2. Gerade bei Futterstellen haben schon bisher Tierschutzvereine geholfen, die gefütterten Katzen einzufangen, zu kastrieren und wieder zurückzusetzen. Die Tierschutzvereine helfen gerne in wirtschaftlicher Notlage, soweit sie die nötigen Kapazitäten haben.

Hinweise und Besonderheiten

Zu diesem Thema können Sie sich bei folgenden Institutionen informieren:

Aktion Tier, Frau Smith: Tel.: 0178/2375424
Bund OWL, Frau Brockmann: Tel.: 05251/71550
Tierheim Schloß Neuhaus: Tel.: 05254/12355
Tierhort Albert Schweitzer, Frau Lumpp: Tel.: 05252/932032

Downloads

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Westhoff
    • Tel: +49 5251 88-120327
    • E-Mail: mario.westhoff@paderborn.de