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Antrag auf bauzeitliche Einleitung von Grundwasser in den Regenwasserkanal

Beschreibung

In bestimmten Stadtteilen von Paderborn wird bei Bauvorhaben mit Kellern oder Tiefgaragen die Absenkung von Grundwasser erforderlich. Dieses kann im Regelfall nach vorheriger Genehmigung durch den STEB in die öffentliche Regenwasserkanalisation eingeleitet werden.

Rechtsgrundlagen

Abwassersatzung der Stadt Paderborn und Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz zur Abwassersatzung der Stadt Paderborn in der jeweils gültigen Fassung.

Unterlagen

  • Antrag auf Grundwasserabsenkung (siehe Rubrik "Onlinedienstleistung")
  • Ggf. weitere Unterlagen

Fristen

Die Antragstellung sollte mind. 4 Wochen vor der geplanten Grundwasserabsenkung erfolgen.

Kosten

Der Antrag ist kostenpflichtig. Nach der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz zur Abwassersatzung der Stadt Paderborn, in der aktuellen Fassung, wird eine Grundgebühr in Höhe von 135,00 EUR sowie eine Benutzungsgebühr, die sich nach der qm-Größe des Baukörpers richtet, in Höhe von 0,37 EUR/m², erhoben. Diese Gebühr wird mit der Genehmigung der Einleitung erhoben.

Hinweise und Besonderheiten

Gelegentlich besteht die Alternative, das Grundwasser in ein Gewässer einzuleiten. Die Genehmigungsbehörde wäre dann der Kreis Paderborn, Umweltamt.

Onlinedienstleistung