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Ehegattennachzug

Beschreibung

Wichtige Information: Eine persönliche Vorsprache im Ausländeramt der Stadt Paderborn ist ab sofort nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Es besteht die Möglichkeit zum Ehegattennachzug. Auch anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) haben einen Anspruch auf Ehegattennachzug. Zum Ehegattennachzug kann eine Aufenthaltserlaubnis auch zur Herstellung und Wahrung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft erteilt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 27 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

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