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Aussiedler/innen- und Flüchtlingsangelegenheiten

Beschreibung

Bei Dienstleistungen und Fragen rund um das Bundesvertriebenengesetz und das Flüchtlingsaufnahmegesetz, wie z.B. bei der Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedler/innen und ausländischen Flüchtlingen in Übergangswohnheimen, beraten Sie die unter der Rubrik „Kontakt“ genannten Ansprechpartner.

Für in den Jahren 1952 bis 2004 ausgestellte und in Verlust geratene Vertriebenenausweise können kostenlose Ersatzdokumente (Zweitschriften) ausgestellt werden.

Seit dem 01.01.2005 stellt das Bundesverwaltungsamt Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung aus. Die Kontaktdaten des Bundesverwaltungsamtes finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen