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Marktveranstaltungen

Beschreibung

Unter Marktveranstaltungen versteht man z. B. Ausstellungen, Trödelmärkte, Volksfeste etc.

Für die Genehmigung und Festsetzung entsprechend der Regelungen der Gewerbeordnung wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner (siehe unter "Zuständige Kontaktpersonen").

Ihren Antrag können Sie selbstverständlich auch online stellen!

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Zuständige Einrichtung