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Parkausweis für Behinderte (EU-Ausweise blau)

Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger mit einer Schwerbehinderung können auf Antrag Parkerleichterungen erhalten.

Der blaue Parkausweis ist europaweit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichnet sind. Ferner sind eine Reihe weiterer Parksonderrechte damit verbunden.

Gültigkeit:
Solange wie Ihr Schwerbehindertenausweis gültig ist, max. jedoch 5 Jahre.

Die Antragsstellung ist persönlich, schriftlich, online oder durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten (siehe Onlinedienstleistung).

Hinweis:
Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen (aG, Bl) für diesen Parkausweis erfüllen:

  • Schwerbehinderte mit Hauptwohnsitz in Paderborn
  • Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit größter Anstrengung außerhalb ihres Kraft­fahrzeugs bewegen können.

oder:

  • Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinde­rung, die keine Fahrerlaubnis besitzen oder Blinde, die auf die Benutzung eines Kraftfahr­zeugs angewiesen sind und sich nur mit fremder Hilfe bewegen können.

Unterlagen

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antragsformular  (bei schriftlicher Antragstellung/siehe Downloads)
  • Vorlage Behindertenausweis mit dem Eintrag der Merkmale "aG" oder "Bl" (Ausstellung durch den Kreis Paderborn)
  • 1 Passbild
  • ggf. Vollmacht

Kosten

Der Parkausweis für Behinderte ist gebührenfrei.

Bearbeitungsdauer

Der Parkausweis kann schriftlich oder online beantragt weden. 
Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten (siehe Onlinedienstleistung).

Hinweise und Besonderheiten

Das Merkmal "G" allein ist für die Ausstellung eines solchen (blauen) Parkausweises nicht ausreichend. Auch der Grad der Behinderung ist hierfür nicht erheblich. Die eventuelle Neufeststellung/ Erweiterung der Merkmale erfolgt ebenfalls durch die Versorgungsämter.

Auch wenn die Merkzeichen "aG" oder Bl" nicht zuerkannt sind, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten, andere Parkerleichterungen zu gewähren. Bitte informieren Sie sich bei Interesse über die für Sie ggf. in Frage kommende Lösung.

Unter "Verwandte Dienstleistungen" (rechts oben) können Sie sich auch über das Produkt "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" informieren.

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