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Parkausweis für Handwerker (Werkstatt- und Servicefahrzeuge) für die Regierungsbezirke in NRW

Beschreibung

Der Handwerkerparkausweis für die Regierungsbezirke in NRW soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben,
- die häufig an unterschliedlichen Einsatzorten tätig sind,
- Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, dazu
- Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen, die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind,
- schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
 die Arbeit erleichtern.

Parkberechtigungsbereich:
- im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszonen
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen

Geltungsdauer:
Der Handwerkerparkausweis gilt entweder für den Regierungsbezirks Detmold bis hin zu einer NRW-weiten Gültigkeit, je nach Antrag. Er gilt aber immer nur für vollständige Regierungsbezirke (Detmold, Arnsberg, Düsseldorf, Köln, Münster).

Der Antrag ist dort zu stellen, wo die Service-und Werkstattwagen im Rahmen der Reparatur-und Montagearbeiten eingesetzt werden und ist nicht mehr zwingend an den Betriebssitz gebunden.

Der Ausweis gilt "nach Absprache" an jedem Tag in der Woche, so dass auch Arbeitseinsätze am Abend, in der Nacht oder am Wochenende durchgeführt werden können. Die Ausnahmegenehmigung gilt aber nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes und erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.

Der Handwerkerparkausweis für die Regierungsbezirke in NRW kann für 1 Jahr genehmigt werden.

Rechtsgrundlagen

Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO).

Unterlagen

Die Beantragung ist persönlich oder online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter „Onlinedienstleistung“.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- Kopie der Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein/Handwerkskarte)

Kosten

Der Parkausweis für Handwerker für die Regierungsbezirke in NRW kann für 1 Jahr genehmigt werden. Die Gebühr beträgt 150,00 EUR für den Regierungsbezirk Detmold und je 25,00 EUR für jeden weiteren Regierungsbezirk. Selbstverständlich kann ein Betrieb auch mehrere Handwerkerparkausweise beantragen. Für jeden beantragten Ausweis ist dann die volle Gebühr fällig.

Zahlungsart

Die Zahlung kann erfolgen:

- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn (nach Erhalt der Genehmigung):
Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00

Hinweise und Besonderheiten

Um einen flexiblen Einsatz durch die Betriebe zu ermöglichen, wird der Handwerkerparkausweis für die Regierungsbezirke in NRW nicht fahrzeugbezogen, sondern für den jeweiligen Betrieb ausgestellt. Es kann also für den jeweiligen Erfordernis für verschiedene Fahrzeuge eines Betriebes eingesetzt werden.

Voraussetzung ist, dass es sich dabei um Service- oder Werkstattfahrzeuge handelt und dass diese an beiden Fahrzeuglängsseiten mit einer deutlich lesbarenfest angebrachten Firmenaufdruck versehen sind. Weitere informationen finden Sie im Merkblatt HW NRW (siehe Downloads)



Der Ausweis muss im Original mitgeführt werden und beim Parken des Fahrzeugs so hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden, das er von außen gut sichtbar ist.

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Zuständige Kontaktpersonen