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Grundstücksteilungen

Beschreibung

Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 7 BauO NRW).

Durch die Teilung des Grundstücks darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW widerspricht oder die den Festsetzungen des Bebauungsplans zuwiderlaufen. 

Die Zuständigkeit richtet sich nach den Bauaufsichtsbezirken der Verwaltungssachbearbeitung, zu finden unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".

Rechtsgrundlagen

§ 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Unterlagen

Die Teilungsgenehmigung ist in Textform unter Vorlage eines von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellten Lageplanes zu beantragen. Hierzu ist das entsprechende Formular unter dem Punkt "Weiterführende Information" zu verwenden.

Kosten

50€ - 500€ (je gebildetes, bebautes Grundstück)
Die Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand.

Als zur Bebauung vorgesehenes Grundstück ist ein Grundstück zu bewerten, für das bereits eine Baugenehmigung oder eine Genehmigungsfreistellung erteilt wurde.

Zahlungsweisen

  • Gebührenbescheid

Zuständige Einrichtung