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Anlage oder Änderung einer Grundstückszufahrt

Beschreibung

Das Anlegen einer Grundstückszufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung und ist beim Straßen- und Brückenbauamt der Stadt Paderborn als zuständiger Straßenbaulastträger schriftlich zu beantragen.

Ein entsprechender Antrag ist immer dann zu stellen, wenn
- eine bisher nicht vorhandene Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsanlage erstmalig angelegt werden soll,
- eine vorhandene Zufahrt geändert werden soll oder
- eine vorhandene Zufahrt zurückgebaut werden soll.

Ein entsprechendes Antragsformular steht für Sie in der Rubrik "Onlinedienstleistung" bereit.

Nehmen Sie auch gerne über unsere allgemeine E-Mail Adresse sondernutzung-66@paderborn.de Kontakt zu uns auf.

Rechtsgrundlagen

-Landesbauordnung NRW vom 21.07.2018 in der jeweils gültigen Fassung (BauO NRW 2018)
-Straßen- und Wegegesetz NRW vom 23.09.1995 in der jeweils gültigen Fassung (StrWG NRW)
-Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Paderborn vom 03.06.1992 in der jeweils gültigen Fassung
-Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Paderborn vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung

Unterlagen

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag wird ein Lageplan im Maßstab 1:250 benötigt, in dem alle erforderlichen Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung und über die Lage von eventuell zu versetzenden Straßenschildern und Beleuchtungsmasten enthalten sein müssen.

Kosten

Die gesamten Baukosten sind vom Antragstellenden zu tragen. Dies beinhaltet auch die eventuell durchzuführenden Änderungen/Anpassungen an den öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Beleuchtung und Beschilderung.

Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Paderborn vom 03.06.1992 in der jeweils gültigen Fassung in Höhe von 11,25 bzw. 22,50 EUR erhoben.

Neben der vorgenannten Verwaltungsgebühr wird für die Einrichtung und Nutzung jeder zusätzlichen Grundstückszufahrt nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Paderborn vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung je Zufahrt eine jährliche Gebühr in Höhe von mindestens 65,50 EUR erhoben.

Hinweise und Besonderheiten

Ist die Bordsteinabsenkung für einen Neubau einer Garage oder eines Carports erforderlich, so ist zu beachten, dass dieser Neubau zuerst durch das Bauordnungsamt der Stadt Paderborn genehmigt werden muss.

Für die Bauausführung der Hochbordabsenkung sind ausschließlich Fachunternehmen mit einer Eintragung in der Handwerkskarte Straßenbau oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen.

Für eine Hochbordabsenkung, ist i. d. R. eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Die entsprechenden Anträge zur Sperrgenehmigung und Verkehrslenkung sind nach Genehmigung der Absenkung durch das Fachunternehmen beim Ordnungsamt der Stadt Paderborn zu beantragen.

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Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen