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Jugendschutzgesetz

Beschreibung

Bei Fragen rund um dieses Thema wenden Sie sich gerne an den Ansprechpartner beim Jugendamt (siehe unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen").

Hinweise und Besonderheiten

Gesetzestexte sind kostenlos im Jugendamt und in der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes erhältlich (u. a. Beachtung eines Ausschankverbotes von Alkohol an Minderjährige).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Zubert
    • Tel: +49 5251 88-15155
    • E-Mail: j.zubert@paderborn.de

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