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Bewohnerparken

Beschreibung

In verschiedenen Bereichen in Paderborn sind Bewohnerparkzonen eingerichtet. Pro Bewohner*in kann maximal ein Ausweis ausgestellt werden.

Parkausweise und deren Verlängerung können Sie online im Portal „Mein DigiPort“ oder persönlich beantragen.

Die Änderung des Kennzeichens kann nur persönlich oder schriftlich erfolgen. Bei Verlängerung des Ausweises (sofern noch gültig) oder Änderung des Kennzeichens bringen Sie bitte den bisherigen Parkausweis mit oder fügen Sie ihn bei. Bitte legen Sie während des Termins die Ausnahmegenehmigung (den Bescheid, den Sie mit dem Parkausweis erhalten haben), gut sichtbar im Fahrzeug hinter der Frontscheibe aus und versehen ihn bitte mit einer handschriftlichen Notiz „Ausweis wird gerade verlängert“ o.ä. zusammen mit dem Tagesdatum. Das dient der Information der Überwachungskräfte.

Für die persönliche Erledigung befindet sich das Parkausweisbüro zurzeit am Abdinghof 11 in Zimmer A1.24. Der Zugang ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.  (siehe Onlinedienstleistung).

Für die Online-Beantragung (siehe Onlinedienstleistung "Zum Neuantrag" oder bei Verlängerungen "Zum Verlängerungsantrag") verfahren Sie bitte nach der Anleitung Bewohnerparken online (siehe Downloads).

 

Bitte beachten Sie:

Eine Verlängerung ist frühestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Parkausweises möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann es systembedingt sein, dass Ihr Antrag als Neuantrag gewertet wird. Im Falle von Problemen nehmen Sie bitte Kontakt auf unter ausnahmegenehmigung@paderborn.de  oder telefonisch unter 05251/8811345.

Der Ausweis wird Ihnen zeitnah online im Postkorb zugestellt. Im Falle der Halterabweichung kann dies aufgrund notwendiger Überprüfungen leicht verzögert geschehen.

Verwenden Sie beim Ausdruck bitte ausschließlich weißes Papier.

 

Voraussetzungen

Ein Parkausweis kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

  • wer in der jeweiligen Zone tatsächlich wohnhaft ist,
  • diesen Wohnsitz amtlich gemeldet hat
  • über keine Parkfläche (z. B. Garage, Carport, Parkplatz auf Privat- oder Fremdfläche o. ä.) verfügt sowie
  • als Halter des Fahrzeuges zugelassen ist oder das Fahrzeug dauerhaft und zum überwiegenden Teil selbst nutzt.

Bitte beachten Sie:

  • nach Zuzug aus einem anderem Kreis, ist es erforderlich Ihren PKW beim Straßenverkehrsamt des Kreis Paderborn umzumelden. www.kreis-paderborn. Ohne vorherige Ummeldung, ist die online Beantragung des Bewohnerparkausweises nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Mitteilung der Ummeldung an das Straßenverkehrsamt verpflichtet sind.

Unterlagen

Bei Antragsstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein, nur im Original)
  • Nachweis über das Nichtvorhandensein eines Stellplatzes/ Garage, Carport oder Ähnliches (z.B. eine Bescheinigung Ihres Vermieters oder einen ähnlich geeigneten Nachweis). Bitte vor der Online-Antragsstellung das folgende Formular ausfüllen: Nichtvorhandensein eines Stellplatzes
  • ggf. Vollmacht im Vertretungsfalle (siehe weitere Informationen)

Bei der Onlinebeantragung werden die letzten 6 Stellen der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) benötigt. Halten Sie dazu bitte Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bereit.

Kosten

 Für die Bearbeitung werden folgende Gebühren erhoben:

  • 60,00 EUR für 1 Jahr
  • 45,00 EUR für 6 Monate

Eine einmalige Umstellung des Parkausweises wegen Umzug oder Wechsel des KFZ ist gebührenfrei, ab dem zweiten Wechsel beträgt die Verwaltungsgebühr 20,00 EUR. Bitte beachten Sie das ein Wechsel nur im Austausch mit der original Ausnahmegenehmigung möglich ist.

Zahlungsarten:

  • in bar oder mit EC-Karte, bei persönlicher Antragstellung
  • Bei der Online-Beantragung stehen eine Reihe elektronischer Bezahlmöglichkeiten (Paydirekt, Giropay, Kreditkarte und PayPal) zur Verfügung.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

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