Meldung der Zählerstände (Schmutzwassergebühr)
Beschreibung
Gebührenzahler, die einen Antrag auf Minderung der Abwassergebühr, zum Beispiel für Wassermengen, die zur Gartenbewässerung oder Teichbefüllung verwendet werden, gestellt haben, müssen zur Minderung der Gebühren die Zählerstände übermitteln.
Erfolgt keine Übermittlung der Zählerstände, kann die Minderung nicht berücksichtigt werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich vorher bei Ihrem Serviceportal "mein Digiport" anzumelden, da Sie nur dann eine Kopie Ihrer Mitteilung in Ihrem Postkorb abrufen können.
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz (in der jeweils gültigen Fassung) zur Abwassersatzung der Stadt Paderborn vom 03.04.2017 in der gültigen Fassung.
Hinweise und Besonderheiten
Jeweils zum Jahresende erfolgt die schriftliche Aufforderung, die aktuellen Zählerstände schriftlich mitzuteilen. Eine Erinnerung erfolgt nicht. Erfolgt keine Mitteilung, so kann keine Minderung angerechnet werden.
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn (STEB)
- Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn (STEB)
- Bentfelder Str. 12
- 33106 Paderborn
- E-Mail: info@steb-paderborn.de