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Übermittung der Kehrbuchdaten für die kommunale Wärmeplanung

Beschreibung

Übermittlung der Kehrbuchdaten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger an die planungsverantwortlichen Stellen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) zum Zwecke der Verwendung in der kommunalen Wärmeplanung

Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, schafft der Bund eine wesentliche Grundlage für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland, die dazu beiträgt, die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Ziel des Wärmeplanungsgesetzes ist es, die Planungs- und Investitionssicherheit der Akteure vor Ort zu verbessern und die Entwicklung der Wärmeversorgung und Energieinfrastrukturen zu steuern. Das Wärmeplanungsgesetz sieht dazu eine Verpflichtung der Länder vor, Wärmeplanungen durchzuführen. In Nordrhein-Westfalen wird diese Aufgabe auf die Kommunen übertragen, weil diese vor Ort die Aufgabe am besten erfüllen können. Kernstück der Wärmeplanung ist die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten.

Für die erforderliche Bestandsanalyse sollen insbesondere bereits bei öffentlichen Stellen vorhandene Daten genutzt werden. Hier sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen! Im WPG wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, bestimmte Daten aus ihren elektronisch geführten Kehrbüchern an die planungsverantwortlichen Stellen, also die

Kommunen, zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.

Gemeinsam mit dem Landesfachverband des Schornsteinfeger-handwerks Nordrhein-Westfalen ist es uns gelungen, mit Landesmitteln die Datenübermittlung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) zu organisieren.

Fristen

Zeitnahe Bearbeitung 

Kosten

Kostenlos

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Helling
    • Tel: +49 5251 88-111174
    • E-Mail: t.helling@paderborn.de
  • Herr Bieshold
    • Tel: +49 5251 88-16773
    • E-Mail: r.bieshold@paderborn.de