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Verlustmeldung von Ausweisdokumenten

Beschreibung

Hier können Sie den Verlust Ihres Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass oder Ausweisdokuemnte für Kinder) melden.

Wenn Sie Ihr Ausweisdokument verloren haben oder es Ihnen gestohlen wurde, sind Sie verpflichtet, den Verlust beim Einwohneramt in der Bahnhofstraße 50 Paderborn, bei den Verwaltungsnebenstellen oder bei der Polizei zu melden.

Verlustmeldung Personalausweis/ Reisepass:

  • Persönlich: Vereinbaren Sie vorzugsweise einen Termin im Einwohneramt um die Verlustmeldung persönlich vor Ort auszufüllen. Bitte schauen Sie dazu unter der Rubrik "Weiterführende Informationen" nach verfügbaren Terminen oder melden Sie sich telefonisch unter der Rufnummer: 05251 - 88 11188.
  • Online: Unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" können Sie die Meldung über den Verlust digital an das Einwohneramt weiterleiten.
  • Schriftlich: Die formelle Verlustanzeige steht Ihnen unter der Rubrik "Downloads" zur Verfügung. Reichen Sie diese bitte im Anschluss ausgefüllt und unterschrieben beim Einwohneramt ein.

Diebstahl Personalausweis/ Reisepass:
Den Diebstahl eines Ausweisdokuments zeigen Sie bitte, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, direkt bei der Polizei an. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bitte bei einer Neubeantragung im Einwohneramt vorlegen.

Besonderheit zur Sperrung des Personalausweises:
Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion sollten Sie diese grundsätzlich sperren lassen. Die telefonische Sperrhotline ist täglich rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer: 116 116 erreichbar.
Bitte halten Sie für diesen Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Der Online-Ausweis wird umgehend gesperrt und ist nicht mehr nutzbar.

Sofern Sie sich an das Einwohneramt wenden, wird die Sperrung unverzüglich eingeleitet und die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informiert. Die Online-Ausweisfunktion wird infolgedessen ebenfalls gesperrt.

Sperrung der Unterschriftsfunktion:
Die Unterschriftsfunktion müssen Sie separat sperren lassen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

Rechtsgrundlagen

  • 27 Absatz 1 Nummer 3 PAuswG
  • 15 Nr. 3 PassG

Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache:

  • ein anderes Lichtbilddokument (z.B. Führerschein, Krankenkassenkarte) 
  • alternativ Geburts- oder Heiratsurkunde (wenn hier in Paderborn bereits ein Ausweisdokument ausgestellt wurde ist die Urkunde ausreichend, ansonsten fordert das Einwohneramt am vorherigen Wohnort ein Lichtbild an)
  • ggf. Diebstahlanzeige

Hinweise und Besonderheiten

Nach einem Verlust des Ausweisdokuments ist zu empfehlen, mit der Neubeantragung eine Frist von ca. 4 Wochen einzuhalten für den Fall, dass Ihr verlorenes Ausweisdokument wiedergefunden wird.
Fragen Sie gern im Fundbüro, Rufnummer: 05251 - 88 11188 nach, ob Ihr Ausweis dort abgegeben wurde.
Ein vorläufiges Ausweisdokument kann direkt beantragt werden. Informationen zur Beantragung, sowie zum Fundbüro finden Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen". 

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