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Vollstreckung von Geldforderungen

Beschreibung

Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Paderborn nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Paderborn sowie zahlreicher anderer Behörden.

Welche Leistungen werden von der Vollstreckungsbehörde erbracht? Wofür ist sie zuständig?

 Die Vollstreckung umfasst die Pfändung

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,
  • von Einkommen beim Arbeitgeber
  • von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten
  • von anderen verwertbaren Rechten

 zur Beitreibung der oben genannten Geldforderungen.

Die Vollstreckung im Außendienst wird im Stadtgebiet von Paderborn durch eigene Vollziehungsbeamtinnen und -beamte durchgeführt.

Für die Zahlungspflichtigen entstehen dabei Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.

Zur Abwehr der Pfändung oder Vollstreckung werden Zahlungen entgegengenommen.

Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung) werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt. Auskünfte über Zwangsversteigerungstermine erhalten Sie bei dem örtlichen Amtsgericht.

Soweit die Forderungen vor Ort außerhalb von Paderborn beigetrieben werden sollen, wird in der Regel das örtlich zuständige Vollstreckungsorgan im Auftrag der Stadt Paderborn tätig (für andere Kommunen, Gerichtsvollzieherinnen, Gerichtsvollzieher und andere).

Die eidesstattliche Versicherung wird, falls erforderlich, durch die Vollstreckungsbehörde selbst oder die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher auf Antrag der Stadt Paderborn abgenommen.

Die Stadt Paderborn vollstreckt nicht nur Forderungen der Stadt Paderborn, sondern auch die anderer bestimmter Behörden (zum Beispiel anderer Städte und Gemeinden, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen und andere). Weitere Informationen zur "Vollstreckungsamtshilfe" erhalten Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".

Wie kann ich eine Vollstreckungsforderung bezahlen?

Bitte überweisen Sie die Forderung nur unter Angabe des in der Zahlungsaufforderung genannten Zeichens auf das Konto der Stadt Paderborn:

Sparkasse Paderborn-Detmold
Kontonummer: 778

Bankleitzahl: 476 502 30

IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78

BIC: WELADE3LXXX

VerbundVolksbank OWL eG
Kontonummer: 860 1900 000

Bankleitzahl: 472 601 21

IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00

BIC: DGPBDE3MXXX 

Wichtiger Hinweis:
Eine kurze Nachricht an die Vollstreckungsbehörde ist zudem hilfreich, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die im Schreiben genannte Kontaktperson.

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten oder eine Frage zum Vollstreckungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls unmittelbar an die in dem Schreiben angegebene Kontaktperson.

Sollte Ihnen die zuständige Person nicht bekannt sein, wenden Sie sich bitte an das Telefonische Service-Center unter 05251 / 88-0.

Persönliche Vorsprachen können wir Ihnen derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der zuständigen Kontaktperson oder per E-Mail: vollstreckung@paderborn.de anbieten. Sie können die Forderung bei Ihrem Termin direkt bar bei uns im Haus bezahlen. 

Rechtsgrundlagen

Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Verwandte Dienstleistungen