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Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Staatsangehörige

Beschreibung

Wichtige Information: Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde der Stadt Paderborn ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeitung ist ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ möglich.

Ausländerinnen und Ausländer, die keine Staatsangehörigen von EU-Staaten sind, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland einen sog. Aufenthaltstitel.

Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln, die je nach individuellen Umständen und Zielen beantragt werden können. Dazu gehören:

  • das Visum. Dabei handelt es sich um einen kurzfristiger Aufenthaltstitel, der in der Regel für touristische, geschäftliche oder familiäre Besuche genutzt wird.
  • die Aufenthaltserlaubnis. Dieses ist ein Aufenthaltstitel für längere Aufenthalte, der unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird, beispielsweise für ein Studium, zu Beschäftigungszwecken, oder aus familiären oder humanitären Gründen.
  • die Blaue Karte EU. Dieser spezielle Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, der den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert.
  • Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der es Ausländerinnen und Ausländer ermöglicht, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Paderborn haben, können Sie einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde der Stadt Paderborn beantragen. Dazu sind verschiedene Unterlagen und Nachweise erforderlich, die je nach Art des Aufenthaltstitels variieren können.

Fragen und sonstige Anliegen können Sie ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ an uns richten. Bitte halten Sie dazu ein Bild Ihres Passes oder, sofern bereits vorhanden, Ihres Aufenthaltstitels bereit, da eine Kontaktaufnahme sonst nicht möglich ist.

Die Zuständigkeiten können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. 

 

Familienname

Ansprechpartner

A - ALI

Fr. Afghanyar

ALJ - BE

Hr. Schmidts

BF - CHI

Fr. Volkmann

CHJ - GOL

Fr. Goerigk

GOM - IM

Fr. Göttlicher

IN - KAS

Hr. Lohoff

KAT - LOS

Hr. Kaufmann

LOT - MUK

Fr. Hüster

MUL - QI

Fr. Handzik

QJ - SHEK

Hr. Hergesell

SHEL - TSE

Hr. Wiens

TSF - Z

Hr. Berhorst

 

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen