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Freizügigkeit, Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern

Beschreibung

Wichtige Information: Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde der Stadt Paderborn ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeitung ist ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ möglich.

EU-Bürgerinnen und Bürger genießen das sog. Freizügigkeitsrecht, dass es ihnen ermöglicht, sich in jedem Mitgliedstaat der Union frei zu bewegen, dort zu wohnen und zu arbeiten. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt werden:

  • Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ist erforderlich.
  • EU-Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich bis zu drei Monate ohne weitere Bedingungen in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen sie jedoch nachweisen, dass sie entweder einer Erwerbstätigkeit nachgehen, über ausreichende finanzielle Mittel verfügen oder als Studierende eingeschrieben sind.

Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und Bürgern:

Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und Bürgern sind, genießen ebenfalls das Recht auf Freizügigkeit, wenn sie die/den EU-Bürgerin und/oder Bürger begleiten oder Ihr/ihm nachziehen. Zu den Familienangehörigen zählen Ehepartnerinnen und Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder.

Folgende Voraussetzungen müssen drittstaatsangehörige Familienangehörige erfüllen:

  • Es muss nachgewiesen werden, dass eine familiäre Beziehung zu einer/einem EU-Bürgerin und Bürger besteht (z. B. durch Heirats- oder Geburtsurkunde)
  • Visum oder Aufenthaltstitel: je nach Herkunftsland kann es erforderlich sein, ein Visum zu beantragen, um nach Deutschland einzureisen. Nach der Einreise erhalten drittstaatsangehörige Familienangehörige eine sog. Aufenthaltskarte. Dazu ist es erforderlich, Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen.

Fragen und sonstige Anliegen können Sie ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ an uns richten. Bitte halten Sie dazu ein Bild Ihres Passes oder, sofern bereits vorhanden, Ihres Aufenthaltstitels bereit, da eine Kontaktaufnahme sonst nicht möglich ist.

Die Zuständigkeiten können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. 

 

Familienname

Ansprechpartner

A - ALI

Fr. Afghanyar

ALJ - BE

Hr. Schmidts

BF - CHI

Fr. Volkmann

CHJ - GOL

Fr. Goerigk

GOM - IM

Fr. Göttlicher

IN - KAS

Hr. Lohoff

KAT - LOS

Hr. Kaufmann

LOT - MUK

Fr. Hüster

MUL - QI

Fr. Handzik

QJ - SHEK

Hr. Hergesell

SHEL - TSE

Hr. Wiens

TSF - Z

Hr. Berhorst

 

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen