Freizügigkeit, Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern
Beschreibung
Wichtige Information: Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde der Stadt Paderborn ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeitung ist ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ möglich.
EU-Bürgerinnen und Bürger genießen das sog. Freizügigkeitsrecht, dass es ihnen ermöglicht, sich in jedem Mitgliedstaat der Union frei zu bewegen, dort zu wohnen und zu arbeiten. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt werden:
- Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ist erforderlich.
- EU-Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich bis zu drei Monate ohne weitere Bedingungen in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen sie jedoch nachweisen, dass sie entweder einer Erwerbstätigkeit nachgehen, über ausreichende finanzielle Mittel verfügen oder als Studierende eingeschrieben sind.
Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und Bürgern:
Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und Bürgern sind, genießen ebenfalls das Recht auf Freizügigkeit, wenn sie die/den EU-Bürgerin und/oder Bürger begleiten oder Ihr/ihm nachziehen. Zu den Familienangehörigen zählen Ehepartnerinnen und Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder.
Folgende Voraussetzungen müssen drittstaatsangehörige Familienangehörige erfüllen:
- Es muss nachgewiesen werden, dass eine familiäre Beziehung zu einer/einem EU-Bürgerin und Bürger besteht (z. B. durch Heirats- oder Geburtsurkunde)
- Visum oder Aufenthaltstitel: je nach Herkunftsland kann es erforderlich sein, ein Visum zu beantragen, um nach Deutschland einzureisen. Nach der Einreise erhalten drittstaatsangehörige Familienangehörige eine sog. Aufenthaltskarte. Dazu ist es erforderlich, Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen.
Fragen und sonstige Anliegen können Sie ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ an uns richten. Bitte halten Sie dazu ein Bild Ihres Passes oder, sofern bereits vorhanden, Ihres Aufenthaltstitels bereit, da eine Kontaktaufnahme sonst nicht möglich ist.
Die Zuständigkeiten können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Familienname | Ansprechpartner |
A - ALI | Fr. Afghanyar |
ALJ - BE | Hr. Schmidts |
BF - CHI | Fr. Volkmann |
CHJ - GOL | Fr. Goerigk |
GOM - IM | Fr. Göttlicher |
IN - KAS | Hr. Lohoff |
KAT - LOS | Hr. Kaufmann |
LOT - MUK | Fr. Hüster |
MUL - QI | Fr. Handzik |
QJ - SHEK | Hr. Hergesell |
SHEL - TSE | Hr. Wiens |
TSF - Z | Hr. Berhorst |
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung
- Ausländerbehörde der Stadt Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Telefonisches Service Center (TSC)
- Tel: +49 5251 88-0
- E-Mail: tscmail@paderborn.de