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Arbeitserlaubnis für Personen mit Aufenthaltstitel

Beschreibung

Wichtige Information: Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde der Stadt Paderborn ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeitung ist ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ möglich.

Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland arbeiten möchten, benötigen hierzu eine Arbeitserlaubnis. In der Regel ist diese Erlaubnis bereits Bestandteil des Aufenthaltstitels. Sofern es sich dabei nicht um eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis handelt (sog. Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit), ist für den Wechsel der Beschäftigung oder für die Erhöhung des Stundenumfanges die vorherige Genehmigung der Ausländerbehörde notwendig.

Fragen und sonstige Anliegen können Sie ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ an uns richten. Bitte halten Sie dazu ein Bild Ihres Passes oder, sofern bereits vorhanden, Ihres Aufenthaltstitels bereit, da eine Kontaktaufnahme sonst nicht möglich ist.

Die Zuständigkeiten können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. 

 

Familienname

Ansprechpartner

A - ALI

Fr. Afghanyar

ALJ - BE

Hr. Schmidts

BF - CHI

Fr. Volkmann

CHJ - GOL

Fr. Goerigk

GOM - IM

Fr. Göttlicher

IN - KAS

Hr. Lohoff

KAT - LOS

Hr. Kaufmann

LOT - MUK

Fr. Hüster

MUL - QI

Fr. Handzik

QJ - SHEK

Hr. Hergesell

SHEL - TSE

Hr. Wiens

TSF - Z

Hr. Berhorst

 

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen