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Ausreisepflichtige / Duldung

Beschreibung

Wichtige Information: Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde der Stadt Paderborn ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeitung ist ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ möglich.

Ausländerinnen und Ausländer die sich ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten oder deren Asylantrag abgelehnt wurde, sind ausreisepflichtig und müssen das Bundesgebiet somit unverzüglich verlassen. Kommen sie dem nicht nach, werden sie von der Ausländerbehörde abgeschoben. Kann eine ausreisepflichtige Person allerdings nicht sofort abgeschoben werden, z. B. weil es humanitäre Gründe gibt oder die Ausreise aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, wird in der Regel eine sog. Duldung erteilt.

Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern bescheinigt lediglich, dass die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. Sie wird in der Regel für einen begrenzten Zeitraum erteilt und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

Ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern mit einer Duldung kann in Ausnahmefällen eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.

Fragen und sonstige Anliegen können Sie ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ an uns richten. Bitte halten Sie dazu ein Bild Ihres Passes oder, sofern bereits vorhanden, Ihres Aufenthaltstitels bereit, da eine Kontaktaufnahme sonst nicht möglich ist.

Die Zuständigkeiten können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. 

 

Herkunftsland

Ansprechpartner

A - ALI

Fr. Afghanyar

Irak (A-M), Kasachstan

Hr. Berhorst

Algerien, Ghana, Marokko, Tunesien

Hr. Schmidts

UMA (A-P)

Hr. Hergesell

China, Irak (N-Z)

Fr. Goerigk

Armenien, Bosnien u. Herzegowina, Georgien, Mongolei

Fr. Göttlicher

Albanien, Kosovo, Serbien, Montenegro, Tadschikistan

Hr. Kaufmann

ran, Syrien, Staatenlose/Ungeklärte, Länder ohne Zuordnung

Hr. Lohoff

Guinea, Indien, Pakistan, Vietnam, UMA (Q - Z)

Hr. Wiens

Kamerun, Nigeria

Fr. Handzik

Eritrea, EU, Libanon, Russland

Fr. Volkmann

Aserbaidschan, Mali, Türkei, Ukraine

Fr. Hüster

Afghanistan, Angola, Somalia

Fr. Rieksmeier

 

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen