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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII

Beschreibung

Wer seinen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann, hat Anspruch auf entsprechende Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten ältere und dauerhaft erwerbsgeminderte Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen beschaffen können.

Wenn Sie in einer besonderen Wohnform leben, nutzen Sie bitte ebenfalls den unter „Onlinedienstleistungen“ abrufbaren Antrag „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“.

Für die Kontaktaufnahme per E-Mail nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Postfächer. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. 

Arbeitsgruppe

Zuständigkeit nach Buchstaben

E-Mail-Adresse

Grundsicherung Team 1

A - G

sozialamt-team50.311@paderborn.de

Grundsicherung Team 2

H - M

sozialamt-team50.312@paderborn.de

Grundsicherung Team 3

N - Z

sozialamt-team50.313@paderborn.de


Einen ausführlichen Überblick über die Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) und deren Voraussetzungen gibt die Broschüre "Sozialhilfe und Grundsicherung" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), zu finden unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".
Diese Broschüre kann auch beim Ministerium bestellt werden. In der Broschüre gibt es verschiedene Beispiele, insbesondere zur Ermittlung der Höhe der Leistungen. Auf den weiteren Seiten werden deshalb nur die wesentlichen Informationen zu den einzelnen Hilfen erläutert.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Der Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist an das Sozialamt der Stadt Paderborn zu richten. Wenn Sie in einer Einrichtung leben oder dort aufgenommen werden möchten, müssen Sie den Antrag beim "Fachbereich Soziales" der Kreisverwaltung Paderborn stellen.

Unter der Rubrik "Downloads" haben Sie die Möglichkeit, die nötigen Formulare/Vordrucke für die Antragstellung herunterzuladen. Abhängig von Ihrem Einzelfall erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeitung bei Bedarf weitere Formulare im Rahmen des Antragsverfahrens zugeschickt.  Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“. 

Für einen Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII fügen Sie bitte die folgenden Formulare/Vordrucke bei:

  • Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Vermögenserklärung zum Antrag Sozialhilfe
  • Schweigepflichtentbindung zum Antrag Sozialhilfe
  • Mietbescheinigung Sozialhilfe ODER Mietbescheinigung Sozialhilfe für besondere Wohnformen            

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen