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Meldebescheinigung

Beschreibung

Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine einfache oder eine erweiterte Meldebescheinigung über Ihre Person aus, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Paderborn angemeldet sind oder waren. 

Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.

Die einfache Meldebescheinigung enthält nach Abs. 1 immer folgende Daten:

  1. Familienname
  2. frühere Namen
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Ordensname, Künstlername
  6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung 

Die erweiterte Meldebescheinigung darf nach Abs. 2 folgende Daten enthalten:

  1. Familienname
  2. frühere Namen
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Ordensname, Künstlername
  6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  8. Geburtsname
  9. Passname
  10. Geschlecht
  11. Staatsangehörigkeiten
  12. Familienstand
  13. Religion
  14. Personaldokumente
  15. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  16. frühere Anschriften
  17. Einzugsdatum, Auszugsdatum 

Aus programmtechnischen Gründen ist eine Auswahl einzelner Daten online derzeit leider nicht möglich. Sie erhalten somit die Meldebescheinigung mit allen aufgeführten Daten.

Digital beantragen Sie die Meldebescheinigung unter den Online-Dienstleistungen. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per giropay, Kreditkarte oder PayPal.

Die Meldebescheinigung wird Ihnen in ca. einer Woche zugeschickt.

Neben der Online-Beantragung können Sie die Antragstellung auch persönlich oder schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) vornehmen.

Unterlagen

Bei persönlicher Beantragung:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / ID-Karte oder Reisepass)
  • bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.

Bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag
  • Kopie vom gültigen Ausweisdokument

Zusätzlich bitte unbedingt angeben, ob eine einfache oder eine erweiterte Meldebescheinigung (mit den von Ihnen gewünschten Daten) benötigt wird.

Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.

Kosten

Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 9,00 EUR.

Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen für Rentenzwecke, Krankengelder, Versorgungsämter, Schulen und Hochschulen, die Finanz- und Arbeitsverwaltung sowie zur Vorlage bei der Stadt Paderborn. Sie können nur persönlich beantragt werden. Die Gründe sind bei Antragstellung nachzuweisen.

Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

Zahlungsweise

Die Gebühr ist im Voraus wie folgt zu entrichten:

  • Online per giropay, Kreditkarte oder PayPal,
  • bei persönlicher Beantragung (oder durch Bevollmächtigte) in bar oder per EC-Kartenzahlung,
  • bei schriftlicher Beantragung durch Erteilung einer Einzugsermächtigung/ Sepa-Lastschriftmandat (siehe "Onlinedienstleistung")

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Meldebescheinigung in der Regel sofort mitnehmen. Ansonsten wird Ihnen die Bescheinigung nach ca. einer Woche zugeschickt.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen