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Vergnügungssteuer

Beschreibung

Sie finden im folgenden die Vergnügungssteuersätze für Spielapparate. Die Vergnügungssteuersatzung ist ab dem 01.09.2019 in Kraft. 
Die entsprechenden Satzungen finden Sie unter "Downloads/Links".

Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat

  • für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 6,0 v. H. des Spieleinsatzes,
  • für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 35,00 EUR und
  • für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische oder die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben, 300,00 EUR.

Zuständige Einrichtung