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Zweitwohnungssteuer

Beschreibung

Im Bereich der Stadt Paderborn wird seit 01.01.2019 eine Zweitwohnungssteuer erhoben.

Die Zweitwohnungssteuer gehört - wie auch die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer - zu den sogenannten örtlichen Aufwandsteuern. Besteuert wird ein „besonderer Aufwand“, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen (hier: das Innehaben einer zweiten Wohnung). Dies ist unabhängig davon, von wem und mit welchen Mitteln dieser Aufwand betrieben wird. Darüber hinaus genießen auch Zweitwohnungsinhaber die Vorteile der Infrastruktur und nehmen mit städtischen Steuermitteln finanzierte Einrichtungen in Anspruch. Daher ist es sachgerecht, die Zweitwohnungsinhaber an den Kosten zu beteiligen, die der Stadt entstehen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Paderborn vom 21.11.2018 in der jeweils gültigen Fassung.

Unterlagen

Zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer wird eine Kopie des Mietvertrages oder eine Mietbescheinigung benötigt sowie die ausgefüllte Steuererklärung.

Kosten

Steuerhöhe:

Steuerpflichtig ist, wer in der Stadt Paderborn eine Zweitwohnung innehat.

Ausschlaggebend ist der Meldestatus (lt. Meldeamt).

Eine Wohnung hat man im Sinne dieser Satzung inne, wenn die mit Nebenwohnung gemeldete Person ein Recht an der Wohnung hat (z.B. Mietvertrag, Eigentum).

Zweitwohnung (beim Einwohnermeldeamt gemeldete Nebenwohnung) ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird.

Die Zweitwohnungssteuer beträgt 11 % der Jahresnettokaltmiete.

Zahlungsart

Die Steuer wird per Bescheid festgesetzt und ist quartalsweise fällig (am 15.02., 15.05., 15.08. und am 15.11.).

Hinweise und Besonderheiten

Die Zweitwohnungssteuersatzung sowie weiterführende Informationen und Rechenbeispiele finden Sie unter "Downloads/Links".

Onlinedienstleistung

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Kohaupt
    • Tel: +49 5251 88-12046
    • E-Mail: s.kohaupt@paderborn.de
  • Herr Beine
    • Tel: +49 5251 88-11917
    • E-Mail: t.beine@paderborn.de