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Osterlauf (Abmeldung)

Beschreibung

Abmeldungen:
Bereits angemeldete Personen, die nicht am Osterlauf teilnehmen können, haben keinen Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbeitrages.

Gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes werden die reinen Startgebühren erstattet. Reichen Sie das ärztliche Attest bitte schriftlich, gerne auch als Foto/Scan, oder per E-Mail (anmeldung@paderborner-osterlauf.de) ein. Die Erstattung folgt auf das Konto, das bei der Anmeldung angegeben wurde. Das ärztliche Attest kann auch noch 1-2 Wochen nach dem Osterlauf nachgereicht werden. Wir behalten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5€ ein.

Wurden die Startunterlagen bereits abgeholt: 
Schicken Sie Ihre Startnummer zusammen mit dem Attest zurück an den SC Grün-Weiß Paderborn.

Kosten

Informationen zu den Gebühren des Osterlaufs sind unter dem Punkt "Verwandte Dienstleistungen - Osterlauf (Allgemeine Informationen)" zu entnehmen.

Zuständige Einrichtung