Böllerschießen
Beschreibung
Beabsichtigen Sie, aus besonderem Anlass und aus speziellen Abschussgeräten Böller zu schießen, stellen Sie bitte beim Ordnungsamt einen entsprechenden Antrag unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
Rechtsgrundlagen
Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
Kosten
Es entsteht eine Gebühr von 35,00 EUR.
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Röhrich
- Tel: +49 5251 88-11305
- E-Mail: a.roehrich@paderborn.de