Anmeldung (gymnasiale Oberstufe)
Beschreibung
Informationen zum Anmeldeverfahren für die gymnasiale Oberstufe finden Sie unter dem Punkt "Downloads".
Termine zur Anmeldung:
Die Anmeldungen für die gymnasiale Oberstufe an den städtischen Gymnasien und Gesamtschulen ist in der Zeit von Montag, den 10.02.2025 bis einschließlich Freitag, den 14.02.2025 zu folgenden Zeiten möglich:
Montag, den 10.02.2025
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag, den 11.02.2025
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch, den 12.02.2025
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag, den 13.02.2025
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag, den 14.02.2025
durchgehend von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Informieren Sie sich vor der Anmeldung telefonisch oder über die Homepage der jeweiligen Schule, ob ein Termin benötigt wird.
Unterlagen
vorzulegende Unterlagen:
- das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Schülers/ der Schülerin
- die letzten zwei Zeugnisse
- einen Immunitätsnachweis gegen Masern (Impfpass, ärztliche Bestätigung oder eine Bescheinigung der abgebenden Schule, dass ein Nachweis bereits vorgelegt wurde)
- das Informationsschreiben Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe (siehe unter dem Punkt "Downloads")
Hinweise und Besonderheiten
Informationen zur Schülerbeförderung
Wenn die Anspruchsvoraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW im Einzelfall erfüllt sind, erhält die/der Schülerin/Schüler auf Antrag aktuell ein DeutschlandTicket. Dies wird durch den Schulträger zur Verfügung gestellt.
Wer bekommt ein DeutschlandTicket?
Anspruch auf ein DeutschlandTicket haben Schülerinnen und Schüler, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung in der Sekundarstufe I (Jg. 5-10) mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II (Oberstufe am Gymnasium und Gesamtschule) mehr als 5,0 km beträgt.
Was ist der Schulweg?
Schulweg im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Schülers/der Schülerin und der nächstgelegenen Schule. Der Schulweg beginnt an der Haustür und endet am nächstgelegenen Eingang des Schulgrundstücks.
Was ist die nächstgelegene Schule?
Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) und des gewählten Schultyps (Sportklassen des Reismann Gymnasiums und der Lise-Meitner-Realschule sowie die bilingualen Klassen der Realschule Schloß Neuhaus, der Gymnasien Schloß Neuhaus und Pelizaeus sowie der Gesamtschule Friedrich-Spee), die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. Schulen mit einem Angebot besonderer Unterrichtsveranstaltungen, das unterschiedliche Angebot der ersten Fremdsprache sowie unterschiedliche Kursangebote in der gymnasialen Oberstufe begründen keinen eigenen Schultyp.
Weitere Informationen zur Schülerfahrkostenverordnung erhalten Sie beim Schulverwaltungsamt der Stadt Paderborn oder unter dem Punkt "Verwandte Dienstleistungen".
Zuständige Einrichtung
- Schulverwaltungs- und Sportamt - Allgemeine Schulverwaltung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Bauszus Stv. Amtsleitung
- Tel: +49 5251 88-11380
- E-Mail: s.bauszus@paderborn.de