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Lärmstörungen

Beschreibung

Durch § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG) wird generell die Nachtruhe, d. h. die Zeit von 22.00 Uhr - 6.00 Uhr geschützt. In diesem Zeitrahmen sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

§ 10 des LImschG regelt darüber hinaus die Benutzung von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten. Diese Geräte dürfen auch außerhalb der gesetzlich geschützten Nachtruhe nur in einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden können.

Die Mittagsruhe ist gesetzlich nicht geschützt.

Rechtsgrundlagen

§§ 9 ff. Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)

Hinweise und Besonderheiten

Es werden mehrere Arten von Lärmstörungen unterschieden. Die wichtigsten sind:

Allgemeine Lärmstörungen
Beispiele: Tierlärm, Nachbarschaftslärm.
Differenzen und Streitigkeiten sind i. d. R. auf privatrechtlichem Wege zu klären. Es können auch die für das Stadtgebiet Paderborn bestellten Schiedspersonen eingeschaltet werden (s. unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen").

Weitere Beispiele: Lärm durch zu laute Musikanlagen, Lärm in Parkanlagen, private Baustellen. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner (siehe unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen").

Lärm durch Maschinen
z. B. Rasenmäher
Die Benutzung von Rasenmähern ist nur werktags (Mo. - Sa.) von 7.00 Uhr - 20.00 Uhr erlaubt. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner (s. unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen").

Bau- und Gewerbelärm
Bei Lärmstörungen durch Baustellen wird zwischen privaten und gewerblichen Baustellen unterschieden: Private Baustellen fallen unter "Allgemeine Lärmstörungen" (s.o.). Bei Störungen durch Gewerbebetriebe wenden Sie sich bitte an das Umweltamt der Kreisverwaltung Paderborn. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite des Kreises Paderborn nachlesen (siehe unter "Weiterführende Informationen"). 

Gaststättenlärm
Bei Gaststättenlärm wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner in der Gewerbeabteilung.

Verkehrslärm
Bei Straßenverkehrslärm wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Paderborn. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite des Kreises Paderborn nachlesen (s. unter "Weiterführende Informationen").


Außerhalb der normalen Arbeitszeit haben Sie die Möglichkeit sich an die Polizei zu wenden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Westhoff
    • Tel: +49 5251 88-120327
    • E-Mail: mario.westhoff@paderborn.de