Digitales Serviceportal Paderborn

BIS: Suche und Detail

Obdachlosigkeit (Unterbringung)

Beschreibung

Die Stadt Paderborn unterhält zur vorübergehenden und nicht dauerhaften Unterbringung obdachloser Personen Notunterkünfte sowie eine Übernachtungsstelle.

In der Übernachtungsstelle können alleinstehende Personen schlafen. Zur Nutzung kann beim Katholischen Verein für soziale Dienste in Paderborn e.V. (SKM) ein Berechtigungsschein beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Aufnahmezeit der Übernachtungsstelle ganzjährig täglich zwischen 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr liegt. Tagsüber ist die Übernachtungsstelle werktags bis 08.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr zu verlassen.

In besonderen Notfällen ist über die Polizeiwache Paderborn (Riemekestr. 60-62, 33102 Paderborn) eine Aufnahme auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

In anderen Fällen, wie z. B. drohende Obdachlosigkeit wegen einer Zwangsräumung, wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeitung des Ordnungsamtes und des Jugendamtes unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen".

Bei generellen Fragen rund um das Thema „Zwangsräumung“, z. B. Antrag auf Räumungsaufschub,  wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Paderborn unter der Rubrik „Weiterführende Informationen“.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Röhrich
    • Tel: +49 5251 88-11305
    • E-Mail: a.roehrich@paderborn.de
  • Herr Pätz
    • Tel: +49 5251 36553
    • E-Mail: r.paetz@paderborn.de
  • Frau Henneke
    • Tel: +49 5251 36553
    • E-Mail: p.henneke@paderborn.de