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Obdachlosigkeit (Unterbringung)

Beschreibung

Die Stadt Paderborn unterhält zur vorübergehenden und nicht dauerhaften Unterbringung obachloser Personen Notunterkünfte sowie eine Übernachtungsstelle.

In der Übernachtungsstelle können Alleinstehende Personen schlafen. Zur Nutzung kann beim Katholischen Verein für soziale Dienste in Paderborn e.V. (SKM) ein Berechtigungsschein beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Aufnahmezeiten im Sommer (01. Mai – 30. September) von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr und in Winter (01. Oktober – 30. April) von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr sind. Tagsüber ist die Übernachtungsstelle werktags bis 08.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr zu verlassen.

In besonderen Notfällen ist über die Polizeiwache Paderborn eine Aufnahme auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

In anderen Fällen, wie z. B. drohende Obdachlosigkeit wegen einer Zwangsräumung, können Sie sich an die Ansprechpartner des Ordnungsamtes und des Jugendamtes wenden (siehe unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen").

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Röhrich
    • Tel: +49 5251 88-11305
    • E-Mail: a.roehrich@paderborn.de
  • Frau Stenzel
    • Tel: +49 5251 36553
    • E-Mail: p.stenzel@paderborn.de
  • Frau Struck
    • Tel: +49 5251 36553
    • E-Mail: b.struck@paderborn.de