Brexit - Informationen der Stadtverwaltung Paderborn
Beschreibung
Allgemeine Information
Stand: 18. Dezember 2020
Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten (sogenannter Brexit).
Um weitestgehend Klarheit zu schaffen, werden wir auf dieser Homepage laufend aktuelle Informationen zum Aufenthaltsrecht von britischen Staatsangehörigen und ihren betroffenen Familienangehörigen zum Thema Brexit zur Verfügung stellen.
Aufenthaltsrechtliche Folgen des Brexit
Nachdem das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union am 31. Januar 2020 mit einem ratifizierten Austrittsabkommen ausgetreten ist, gilt vom 1. Februar bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2020 ein Übergangszeitraum. Das Austrittsabkommen sieht einen Erhalt der Freizügigkeitsrechte für die betroffenen Personen vor.
- Während des Übergangszeitraumes gilt für das Vereinigte Königreich weiterhin das Unionsrecht, und damit auch für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen die Freizügigkeitsberechtigung.
- Das bedeutet, dass freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige aktuell in Deutschland keinen Aufenthaltstitel brauchen. Sie sind jedoch zur Anmeldung ihres Wohnsitzes in Deutschland bei der zuständigen Meldebehörde verpflichtet.
- Drittstaatsangehörige Familienangehörige von britischen Staatsangehörigen benötigen aktuell für ihren Aufenthalt zusätzlich zur Wohnsitzanmeldung eine Aufenthaltskarte.
- Die Freizügigkeitsrechte sollen dauerhaft für britische Staatsangehörige gelten, die in Deutschland bereits vor Ende des Übergangszeitraumes ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt hatten.
- Aufenthaltsrechtliche Maßnahmen sind erst für einen Aufenthalt nach Ende des Übergangszeitraumes erforderlich.
Verfahrensweise der Ausländerbehörde Paderborn
Die Ausländerbehörde Paderborn informiert die im Stadtgebiet Paderborn lebenden britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen auf dieser Seite über die erforderlichen aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen.
Für die Zeit nach dem Ablauf des Übergangszeitraums sollen die zum 31. Dezember 2020 in Deutschland aufhältigen freizügigkeitsberechtigten britischen Staatsangehörigen sowie ihre Familienangehörigen entsprechend dem Austrittsabkommen grundsätzlich eine Rechtsstellung behalten, die der derzeitigen sehr ähnlich ist und die mittels eines Aufenthaltsdokuments bescheinigt werden wird. Die weiteren Vorschriften hierzu (Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht) werden aktuell erarbeitet und voraussichtlich Ende des Jahres 2020 in Kraft treten.
- Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Übergangszeitraumes, das heißt bis zum 30. Juni 2021, müssen Sie bei uns in der Ausländerbehörde Ihren Aufenthalt in Paderborn anzeigen.
- Die Anzeige kann über das online Formular in der Rubrik "Weiterführende Informationen" erstattet werden.
Alle obigen Angaben stehen unter Vorbehalt des laufenden Gesetzgebungsverfahrens.
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Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Kaufmann
- Tel: +49 5251 88-11197
- E-Mail: l.kaufmann@paderborn.de
- Herr Schmidts
- Tel: +49 5251 88-12340
- E-Mail: h.schmidts@paderborn.de
- Frau Handzik
- Tel: +49 5251 88-11003
- E-Mail: e.handzik@paderborn.de
- Herr Hergesell
- Tel: +49 5251 88-11697
- E-Mail: l.hergesell@paderborn.de
- Herr Wiens
- Tel: +49 5251 88-11630
- E-Mail: b.wiens@paderborn.de
- Frau Hüster
- Tel: +49 5251 88-11406
- E-Mail: m.huester@paderborn.de
- Frau Göttlicher
- Tel: +49 5251 88-12758
- E-Mail: l.goettlicher@paderborn.de
- Herr Volmert
- Tel: +49 5251 88-11910
- E-Mail: c.volmert@paderborn.de
- Frau Pankratz
- Tel: +49 5251 88-118361
- E-Mail: d.pankratz@paderborn.de
- Frau Goerigk
- Tel: +49 5251 88-11353
- E-Mail: e.goerigk@paderborn.de
- Herr Lohoff
- Tel: +49 5251 88-11288
- E-Mail: s.lohoff@paderborn.de
- Herr Bräunig Abteilungsleitung
- Tel: +49 5251 88-11309
- E-Mail: c.braeunig@paderborn.de