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Überprüfung von Urkunden aus dem Ausland

Beschreibung

Um Ihre Eheschließung und im Ausland geborene Kinder im Melderegister eintragen zu können, müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden.

Rechtsgrundlagen

Vgl. § 438 ZPO sowie verschiedene Vorschriften im Personenstandsrecht

Unterlagen

  • Heiratsurkunde im Original (ggf. zusätzlich Nachweis über religiöse Eheschließung)
  • Geburtsurkunden Ihrer Kinder im Original
  • amtliche deutsche Übersetzung der Urkunden
  • gültige Pässe aller Familienmitglieder
  • von beiden Eheleuten ausgefüllte Erklärung zum Familienstand, das Formular hierzu finden Sie unter der Rubrik „Downloads“.

Je nach Herkunftsland sind ggf. Nachweise über die Echtheit der Urkunden (Apostille, Legalisation o.ä.) erforderlich.

Im Fall einer vorherigen Scheidung sind auch darüber Nachweise vorzulegen. Im Ausland vollzogene Scheidungen müssen ggf. in Deutschland vom Oberlandesgericht anerkannt werden.

Im Einzelfall müssen ggfls. zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden.

Für weitere Fragen nutzen Sie gerne den Telefonkontakt unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de 

Kosten

Die von uns durchgeführte Überprüfung ist gebührenfrei.
Kosten für die Prüfung der Echtheit der Urkunden sind von Ihnen zu tragen.

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