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Niederlassungserlaubnis

Beschreibung

Wichtige Information: Eine persönliche Vorsprache im Ausländeramt der Stadt Paderborn ist ab sofort nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Niederlassungserlaubnis stellt einen unbefristeten Aufenthaltstitel dar, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt, darf grundsätzlich nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden und berechtigt zur Erwerbstätigkeit (§ 9 AufenthG).

Einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hat:

- wer 5 Jahre lang eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
- seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, 
- 5 Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war,
- ausreichende Deutschkenntnisse und
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung vorweisen kann.

Die erforderlichen Kenntnisse sind durch einen erfolgreichen Integrationskurs nachgewiesen.

Rechtsgrundlagen

§ 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen