Verpflichtungserklärung
Beschreibung
Wenn Sie Verwandte oder Bekannte aus dem visumspflichtigen Ausland zu sich zu Besuch einladen möchten und Ihren Hauptwohnsitz in Paderborn haben, können Sie bei uns eine Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, für alle evtl. anfallenden Kosten Ihrer Besucher während des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland aufzukommen.
Sie übernehmen damit eine große finanzielle Verantwortung, denn die Verpflichtungserklärung gilt bis zur Beendigung des Aufenthalts der in ihr genannten ausländischen Personen. Sie gilt auch für den Zeitraum eines illegalen Aufenthalts.
Es entspricht dem Sinn einer Verpflichtungserklärung, dass die Kosten für die Dauer des Aufenthalts und die Kosten der Ausreise abgedeckt werden sollen. Ein Widerruf der Verpflichtungserklärung ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
§ 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Unterlagen
Sie können den Antrag unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" einreichen.
Alternativ können Sie zur Beantragung folgende Unterlagen postalisch einreichen:
- Fragebogen zur Verpflichtungserklärung (siehe unter der Rubrik "Downloads")
- eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes (bei Ausländern ggf. mit Aufenthaltstitel)
- eine Kopie des Ausweises der eingeladenen Person(en)
- Gehaltsnachweise
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate + Dezemberabrechnung des Vorjahres (Jahreseinkommen) oder
- Selbstständige: Steuerberater muss das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate mittels Vordruck (siehe "Downloads") nachweisen.
Detaillierte Informationen finden Sie unter der Rubrik „Downloads“ im „Informationsblatt zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung".
Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen erfolgen ausschließlich per E-Mail nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags. Reichen Sie dazu Ihren Antrag bitte zunächst über die Rubrik "Onlinedienstleistung" ein. Sobald die Prüfung erfolgt ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin.
Kosten
Die Gebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 EUR.
Zahlungsweisen
- Bar
- Kartenzahlung
Bearbeitungsdauer
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Bearbeitungsdauer bis zum Termin beträgt 4-6 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.
Hinweise und Besonderheiten
Wenn Sie erst seit kurzer Zeit bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sind, muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, dass Sie nach Beendigung der Probezeit in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ve@paderborn.de
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Verpflichtungserklärung TSC
- Tel: +49 5251 88-0
- E-Mail: ve@paderborn.de