Verpflichtungserklärung - Digitales Serviceportal Paderborn

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Verpflichtungserklärung

Beschreibung

Wichtige Information:

Die Beantragung einer Verpflichtungserklärung ist ausschließlich über das Online-Antragsformular "Verpflichtungserklärung" unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" möglich.

Anfragen werden ausschließlich bearbeitet, wenn alle Anhänge vollständig und korrekt eingereicht worden sind.

Des Weiteren ist die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeitung ebenfalls ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ möglich.

Bitte beachten Sie das eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde der Stadt Paderborn ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

 

Wenn Sie Verwandte oder Bekannte aus dem visumspflichtigen Ausland zu sich zu Besuch einladen möchten und Ihren Hauptwohnsitz in Paderborn haben, können Sie bei uns eine Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, für alle evtl. anfallenden Kosten Ihrer Besucher während des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland aufzukommen.

Sie übernehmen damit eine große finanzielle Verantwortung, denn die Verpflichtungserklärung gilt bis zur Beendigung des Aufenthalts der in ihr genannten ausländischen Personen. Sie gilt auch für den Zeitraum eines illegalen Aufenthalts.
Es entspricht dem Sinn einer Verpflichtungserklärung, dass die Kosten für die Dauer des Aufenthalts und die Kosten der Ausreise abgedeckt werden sollen. Ein Widerruf der Verpflichtungserklärung ist nicht möglich.

Rechtsgrundlagen

§ 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Unterlagen

Die Beantragung ist ausschließlich online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“.

Für die Beantragung benötigen Sie unter anderem folgende Unterlagen:

  • ein Scan/Foto Ihres Ausweisdokumentes (bei Ausländern ggf. mit Aufenthaltstitel)
  • ein Scan/Foto des Ausweises der eingeladenen Person(en)
  • Gehaltsnachweise:
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate + Dezemberabrechnung des Vorjahres (Jahreseinkommen) oder
    • Selbstständige: Steuerberater muss das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate mittels Vordruck (siehe "Downloads") nachweisen.

Anfragen werden nur bearbeitet, wenn alle Anhänge vollständig und korrekt eingereicht worden sind.

Detaillierte Informationen finden Sie unter der Rubrik  „Downloads“  im „Informationsblatt zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung".

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen erfolgen ausschließlich nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags. Reichen Sie dazu Ihren Antrag bitte zunächst über die Rubrik "Onlinedienstleistung" ein. Sobald die Prüfung erfolgt ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin.

Fragen und sonstige Anliegen können Sie ausschließlich über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ an uns richten. Bitte halten Sie dazu ein Bild Ihres Passes bereit, da eine Kontaktaufnahme sonst nicht möglich ist.

Die Zuständigkeiten können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. 

 

Familienname

Ansprechpartner

A - G

Fr. Popp

H - P

Fr. Bense

Q - Z

Fr. Kösters

 

Kosten

Die Gebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 EUR.

Zahlungsweisen

  • Kartenzahlung

Bearbeitungsdauer

Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Bearbeitungsdauer bis zum Termin beträgt 4-6 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.

Hinweise und Besonderheiten

Wenn Sie erst seit kurzer Zeit bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sind, muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, dass Sie nach Beendigung der Probezeit in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden.

Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte über das Online-Kontaktformular unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen